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Arzneimittelversand

Schleckers Pläne vorerst gestoppt

08.04.2008  17:22 Uhr

Arzneimittelversand

<typohead type="3">Schleckers Pläne vorerst gestoppt

Von Uta Grossmann

 

Schlecker muss seinen für vergangenen Montag geplanten Einstieg in den Arzneimittelversand verschieben. Grund sollen rechtliche Unklarheiten sein. Prospekte für die Versandapotheke Vitalsana dürfen die Mitarbeiter der Filialen vorerst nicht verteilen.

 

Die Dame an der Kasse einer Berliner Schlecker-Filiale zuckte bedauernd mit den Schultern: Nein, man könne über Schlecker noch keine Arzneimittel bestellen. »Die da oben« müssten sich erst einigen. Wenn es dann aber so weit sei, könnten Schlecker-Kunden mit Preisen deutlich unter den in Apotheken üblichen rechnen, versprach sie. Auch Rezepte würden eingelöst. Allerdings bekomme man die Medikamente nicht in den Drogerie-Filialen. Die per Telefon, Fax oder Internet bestellten Arzneimittel würden den Kunden direkt nach Hause geschickt. Schließlich könne sie als Verkäuferin ja keine Beratung anbieten.

 

Die am Montag in einigen Filialen bereits voreilig verteilten Prospekte bewarben OTC-Arzneimittel (OTC für over the counter, also ohne Rezept) mit Preisen deutlich unter dem Niveau von DocMorris und der traditionellen Apotheke, war in der »Welt« zu lesen. Die Tageszeitung hatte am Dienstag über den verschobenen Verkaufsstart berichtet und als Quelle eine nicht namentlich genannte Niederlassungsleiterin in Düsseldorf zitiert.

 

Von der wie so häufig in Fragen der Öffentlichkeitsarbeit mehr als zurückhaltenden Schlecker-Firmenzentrale in Ehingen war keine Stellungnahme zu bekommen. Eine Anfrage der PZ an den Schlecker-Pressesprecher Florian Baum blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

 

Die rechtlichen Probleme, die Schleckers Start ins Arzneimittelgeschäft vorläufig behindern, könnten mit der rechtlichen Struktur des Kooperationspartners Vitalsana zusammenhängen, mutmaßte die »Welt«. Vitalsana ist eine spanische Drogeriemarktkette mit Sitz im niederländischen Heerlen und eine Tochter von Schlecker. Versandhandel nach Deutschland darf auch nach der jüngsten Rechtsprechung nur aus Ländern erfolgen, deren Sicherheitsstandards den deutschen vergleichbar sind. Zu den erforderlichen Standards zählt die Notwendigkeit einer Präsenzapotheke.

 

Vorstellbar wäre auch, dass Hersteller gegen Schlecker geklagt haben, um die Abgabe ihrer Arzneimittel unter Preis zu verhindern, und damit den Einstieg der Drogeriemarktkette in den Arzneihandel zunächst ausbremsten.

 

Kläger unbekannt

 

Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat jedenfalls nicht gegen Schlecker geklagt, wie Pressesprecher Thomas Bellartz versicherte. Ökonomisch bewege sich Schlecker wie DocMorris und Sanicare in der Nische des Versandhandels mit überschaubaren Verkaufszahlen. Lediglich 0,8 Prozent des Verkaufs rezeptpflichtiger Arzneimittel und zwei bis drei Prozent der Selbstmedikation laufe über diesen Handelsweg. Es gehe beim Verkauf von Arzneimitteln nicht nur um den Preis, sondern um Qualität, und da sei die inhabergeführte Apotheke weit überlegen, so Bellartz. Den Versandhandel bezeichnete er als schädlich für den Verbraucher- und Gesundheitsschutz.

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