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Und jährlich grüßt der Apothekentest

Datum 04.02.2015  09:41 Uhr

Von Daniel Rücker / Professor Gerd Glaeske hält nicht viel vom Halsschmerz­mittel Dobendan. Apotheker empfehlen es dennoch ihren Patienten. Die ABDA mag sich hier nicht einmischen. Das ist die Bilanz eines Apothekentests des NDR-Magazins »Markt«, der Anfang der Woche ausgestrahlt wurde.

 

Die Stichprobe mit n = 10 ist bemerkenswert überschaubar. Allerdings ist auch die Tatsache bemerkenswert, dass neun der zehn von Testkäufern besuchten Apotheken auf das Symptom Halsschmerzen die Präparate Dobendan® Direkt (mit Flurbiprofen) oder Dolo-Dobendan® (mit Benzocain und Cetylpyridiniumchlorid) empfahlen.

In diesem Setting unvermeidlich ist ein Auftritt von Glaeske. Er kritisiert, mit Dolo-Dobendan werde ein Präparat empfohlen, das von der Stiftung Warentest als nicht geeignet eingestuft wurde. Das Medikament enthält das Lokalanästhetikum Benzocain. Dieses könne Allergien auslösen. Auch von Lemocin®, dem einzigen in dem Test abgegebenen Halsschmerz­mittel außer Dobendan, hält Glaeske wenig, weil es unter anderem das Antibiotikum Tyrothricin enthält, obwohl Bakterien in der Regel nicht der Auslöser von Halsschmerzen sind. Der Arzneimittelexperte empfiehlt stattdessen Hustenbonbons ohne Zucker.

 

Weil es sich so gehört, hat die »Markt«-Redaktion die ABDA als vermutete Oberaufsicht der deutschen Apotheker um Stellungnahme gebeten. Die Standesorganisation tut sich allerdings mit der ihr vom NDR zugewiesenen Aussage schwer. Die Stichprobengröße lasse keine generalisierbaren Aussagen zu, spielt sie den Spielverderber. Zudem kenne man nicht das exakte Szenario und könne deshalb auch nicht wirklich die Beratung der getesteten Apotheker bewerten.

 

Bleibt zum Schluss die Frage nach dem Erkenntnisgewinn. Der erscheint überschaubar. Die Wettbewerber von Dobendan werden sich noch intensiver darüber Gedanken machen, wie sie dem Marktführer beikommen können. Manche Apotheker werden womöglich darüber reflektieren, ob es tatsächlich nur ein Präparat gegen Halsschmerzen geben darf und die Redaktion von Markt hat registriert und im Beitrag dargestellt, das Arzneimittel nicht in allen Apotheken denselben Preis haben. Das sollte Redakteure, die für ein Magazin mit dem Namen Markt arbeiten, allerdings nicht irritieren. /

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