Pharmazeutische Zeitung online
Pille danach

Ab Mitte März ohne Rezept

04.02.2015  09:41 Uhr

Von Ev Tebroke / Wochenlang hat sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit Blick auf die Freigabe von Ellaone® um klare Aussagen gedrückt. Jetzt gibt es für die Apotheker Planungssicherheit: Ab 15. März soll das Notfallkontrazeptivum rezeptfrei in den Apotheken erhältlich sein.

Nach Aussage des Herstellers HRA Pharma hat man sich mit dem BMG darauf geeinigt, die neuen Ellaone-Packungen im OTC-Design erst nach Anpassung der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) auf den Markt zu bringen. Ursprünglich hatte das Unternehmen dies für Mitte Februar geplant. So aber hätten jetzt alle Seiten genügend Zeit, offene Fragen wie die Beratungsauflagen für Apotheker oder auch das Thema Kostenerstattung zu regeln, sagte HRA-Deutschland-Chef Klaus Czort gegenüber der PZ.

Entwurf beim Bundesrat

 

Die geplante Änderung der AMVV sieht vor, sowohl Ellaone (Ulipristalacetat) als auch Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Der entsprechende Entwurf liegt dem Bundesrat bereits vor, dieser wird am 6. März darüber beraten. Eine Zustimmung gilt als sicher, da sich die Länderkammer schon früher für eine Freigabe der Pille danach ausgesprochen hatte. Mit einer umgehenden Verkündung im Bundesgesetzblatt soll die Reform dann schnell in Kraft treten. Damit könnte auch die Apotheken-Software entsprechend rechtzeitig zum 15. März an den OTC-Switch angepasst werden.

 

Nachdem die EU-Kommission am 7. Januar entschieden hatte, Ellaone aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, hatte das BMG nach eigenen Angaben schnellstmöglich eine Anpassung des deutschen Rechts für alle derzeit erhältlichen Notfallkontrazeptiva mit Ulipristal und Levonorgestrel eingeleitet.

 

Für die Apotheker in Deutschland war die Situation zunächst allerdings sehr undurchsichtig. Denn das BMG wollte sich rechtlich nicht festlegen, ob Ellaone mit der Freigabe durch die EU-Kommission auch hierzulande ab sofort ohne Rezept abgegeben werden darf oder ob zunächst die AMVV abgeändert werden muss. Durch die mit dem Hersteller gefundene Einigung erübrigt sich diese Frage nun.

 

Nicht abschließend geklärt ist bislang, ob mit dem Wegfall der Verschreibungspflicht Notfallkontrazeptiva für Unter-Zwanzig-Jährige weiterhin von den Kassen erstattet werden. Bislang ist eine Kostenübernahme an eine ärztliche Verordnung gebunden. Dies bleibt wohl auch weiterhin so.

 

Nach Angaben des BMG haben sich die Koalitionsfraktionen bereits geeinigt, einen Entwurf in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren einzubringen, der eine Erstattung für junge Frauen wie bislang bei Verordnung durch den Arzt vorsieht. Damit könnte auch diese Regelung kurzfristig umgesetzt werden, hieß es.

 

Darüber hinaus gibt es inzwischen einen Beratungsleitfaden der Bundesapothekerkammer, der Apotheker bei der Abgabe der Pille danach unterstützen soll. (Lesen Sie dazu Beratung zur Pille danach: Die BAD sagt, wie es geht) /

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