Pharmazeutische Zeitung online
DocMorris

Und wieder 150 000 Euro

05.02.2014  13:13 Uhr

Von Ev Tebroke / Wer nicht hören will, muss zahlen: Weil DocMorris eine von der Apothekerkammer (AK) Nordrhein erwirkte einstweilige Verfügung ignorierte, muss der Versender nun weitere 150 000 Euro zahlen.

 

Das Landgericht (LG) Köln sah es als erwiesen an, dass die niederländische Versandapotheke trotz Gerichtsbeschluss vom August 2013 eine Zeitlang weiterhin mit einer 20-Euro-Prämie für die Teilnahme an einem Arzneimittelcheck warb. Deshalb haben die Richter nun ein erneutes Ordnungsgeld festgesetzt.

 

»Wir sind erfreut, dass Gerichte nicht mit sich spaßen lassen, wenn es um das Nicht-Befolgen einer einstweiligen Verfügung geht«, so Rechtsanwalt Morton Douglas, der die Kammer vor Gericht vertritt. Die Apothekerkammer werde auch zukünftig jeden ihr bekannt gewordenen Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung entsprechend verfolgen.

 

Im vergangen Mai hatte die AK Nordrhein erstmals wegen besagter Prämie erfolgreich auf Unterlassung geklagt. Doch DocMorris reagierte nicht. Ein entsprechender Ordnungsgeldbeschluss des LG Köln vom 23. August 2013 schien die Verantwortlichen bei dem Versender ebenfalls nicht zu kümmern, denn zumindest bis zum 4. November 2013 wurde die Prämie weiterhin auf der Internetseite ausgelobt. Das wollte die AK Nordrhein nicht hinnehmen und klagte erneut vor dem LG – mit Erfolg. Die Werbeaktion ist zwar mittlerweile von der Internetseite des Versenders verschwunden. Ob die Prämie aber tatsächlich nicht mehr gezahlt wird, ist eine andere Frage. /

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