Pharmazeutische Zeitung online
Aut-idem-Verbotsliste

Große Koalition macht Ernst

05.02.2014  11:20 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die Große Koalition erhöht den Druck im Streit um die Aut-idem-Verbotsliste. Obwohl Krankenkassen und Apotheker in ihren Verhandlungen über die Liste zuletzt einen Schritt vorangekommen waren, halten die Parteien an ihrem ­Vorhaben fest, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Aufstellung zu betrauen.

Diesen bereits im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Plan wollen Union und SPD nun in ein Gesetz gießen, wie aus einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum sogenannten 14. SGB-V-Änderungsgesetz hervorgeht.

Eigentlich sollen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Deutsche Apothekerverband festlegen, welche Arzneimittel in der Apotheke grundsätzlich nicht ausgetauscht werden dürfen. Laut Änderungsantrag will die Koalition diese Regelung jedoch aus dem SGB V streichen. Stattdessen soll der G-BA bis zum 30. September eine Liste ausarbeiten. Gelingt ihm das nicht, kann Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) über die Aufstellung entscheiden. Die bisherige Möglichkeit, eine Liste im Rahmen bilateraler Verhandlungen festzulegen »hat sich in der Praxis als zu schwerfällig und konfliktträchtig erwiesen«, begründen Union und SPD ihren Vorstoß.

 

Tatsächlich waren Krankenkassen und Apotheker in zähen Verhandlungen über viele Monate keinen Schritt vorangekommen. Anfang Januar gab es vor der Schiedsstelle immerhin einen kleinen Erfolg. Beide Seiten einigten sich auf zwei Wirkstoffe, die ab April den Anfang der Liste bilden. Da­rüber hinaus legten sie Kriterien fest, die für die Aufnahme weiterer Präparate ausschlaggebend sein sollen. Die Politik konnte das offenbar nicht überzeugen. Auch der GKV-Spitzenverband hatte damals deutlich gemacht, dass die Einigung für ihn nicht mehr als eine akzeptable Zwischenlösung sei.

 

Aus Sicht der Großen Koalition soll vor allem die therapeutische Breite eines Wirkstoffs für dessen Aufnahme auf die Liste ausschlaggebend sein. »Bei Arzneimitteln mit enger therapeutischer Breite können bei geringer ­Dosisänderung langfristig relevante klinische Beeinträchtigungen eintreten«, heißt es im Änderungsantrag. Der G-BA kann darüber hinaus weitere Kriterien bestimmen.

 

Das 14. SGB-V-Änderungsgesetz regelt bislang die Weiterführung des Preismoratoriums und die Festsetzung des Herstellerabschlags auf 7 Prozent. Nun sollen die Vorgaben zur Aut-idem-Verbotsliste hinzukommen. Der GKV-Spitzenverband dürfte sich darüber freuen, er hält den G-BA ohnehin für die geeignetere Stelle zur Festsetzung der Liste.

 

Keine Stimme im G-BA

 

Immerhin haben die Krankenkassen einen festen Sitz in den Gremium – die Apotheker hingegen nicht. Das Gesetz soll bereits zum 1. April in Kraft treten. Dass Kassen und Apotheker im Rahmen des derzeit laufenden Schiedsverfahrens noch vorher eine Einigung über die Liste erzielen werden, ist äußerst unwahrscheinlich. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa