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Neues Krebsgesetz beschlossen

05.02.2013  17:57 Uhr

Von Anna Hohle / Der Bundestag hat das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz beschlossen. Es ist Teil des Nationalen Krebsplans, den das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit verschiedenen Krebsorganisationen bereits 2008 vereinbart hatte.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sprach von einer guten Botschaft für die vielen Menschen, die in Deutschland jedes Jahr an Krebs erkranken. Das Gesetz schaffe die Voraussetzungen dafür, »dass eine Krebserkrankung möglichst frühzeitig erkannt und die Behandlung so erfolgreich wie möglich gestaltet werden kann«.

In Zukunft sollen nun alle Bundesbürger regelmäßig per Brief zu Krebsvorsorge-Untersuchungen eingeladen werden. Gleichzeitig sollen Qualität und Erfolg dieser Untersuchungen regelmäßig geprüft werden. Auch wollen die Initiatoren bundesweit einheitliche klinische Krebsregister schaffen, in denen die Daten aller Krebspatienten und ihrer Therapien erfasst und anschließend ausgewertet werden.

 

Bahr hatte bereits angekündigt, dass der Aufbau der Krebsregister hauptsächlich von den Bundesländern finanziert werden soll. Rund 800 000 Euro sollen diese dafür zur Verfügung stellen. Anschließend werde die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 90 Prozent der laufenden Kosten von etwa 57 Millionen Euro pro Jahr tragen, so Bahr. Für jeden neu Erkrankten soll die GKV in Zukunft eine Pauschale an die Krebsregister abführen. Auf Antrag der Bundesländer wurde diese noch einmal von ursprünglich 94 Euro auf 119 Euro erhöht.

 

Der GKV-Spitzenverband zeigte sich wenig erfreut über die festgelegte pauschale Förderung aus ihren Mitteln. Schließlich nutzten die Register nicht nur den gesetzlich Versicherten, hieß es dort. Auch andere profitierten davon. Darüber hinaus sei nicht transparent ersichtlich, auf welcher Grundlage die 119 Euro errechnet wurden, so ein GKV-Sprecher. /

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