Pharmazeutische Zeitung online
Innovationsbüro

BfArM umgarnt Start-ups

01.02.2017  10:18 Uhr

Von Jennifer Evans, Berlin / Start-ups und kleine Forschungs- zentren sollen schon frühzeitig bei der Entwicklung neuer Arzneimittel und Medizinprodukte unterstützt werden. Zu diesem Zweck hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin- produkte (BfArM) vergangene Woche den Startschuss für ein sogenanntes Innovationsbüro gegeben. Der Bedarf ist groß.

Ideen und Ansätze aus kleinen Unternehmen seien »unverzichtbare Impulsgeber für innovative Therapieoptionen, beispielweise bei Demenz-Arzneimitteln, Antibiotika oder Medical-Apps«, so BfArM-Präsident Professor Karl Broich. Vielversprechende Innovationen sollten daher nicht an den Informationsdefiziten der Unternehmen scheiterten, sondern möglichst schnell den Patienten zugutekommen.

 

Mangelnde Kenntnisse

 

Erfahrungsgemäß mangele es Entwicklern oft an Kenntnissen rund um die Zulassungsvoraussetzungen und das Inverkehrbringen ihrer Produkte, so Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium. Das bedauerte er: »Wir wollen schließlich auch die neuen Angebote. Doch wir sind es den Patienten und Versicherten schuldig, diese auf Qualität und möglichen Zusatznutzen zu prüfen.« Ziel sei es, die Neuheiten etwa als qualifizierte Medizinprodukte zu etablieren, in die Bonusprogramme der ­Kassen zu integrieren oder sie sogar zum Teil der Standardtherapie zu machen, wenn sie die entsprechende Zusatznutzenbewertung beim Gemeinsamen Bundesausschuss erfolgreich durchlaufen haben.

 

Das Innovationsbüro ist beim BfArM dem Fachgebiet Beratung, Innovationsbüro und Kommission zugeordnet. Derzeit koordinieren zwei Mitarbeiter die Anfragen. Interessierten Unternehmen stehe aber die gesamte fachliche Expertise des Instituts in puncto Wissenschaft und Verfahrenstechnik zur Verfügung, so Broich. Auch die Vermittlung der Ideen innerhalb der Gesundheitsbranche sieht das Innovationsbüro als seine Aufgabe an. Nach BfArM-Angaben kostet die erste Beratung, das sogenannte Kick-off-Meeting, einen »symbolischen Betrag von 1500 Euro bis 2000 Euro«. Später bieten die Experten Follow-up-Meetings an. »Wir verstehen uns als Partner der Unternehmen. Wir wollen keine Entwicklungen verhindern, sondern Leitlinien an die Hand geben«, betonte Broich. Dazu gehöre auch, Start-ups aktiv anzusprechen. Das wird laut BfArM künftig im Rahmen von Fachmessen, Vorträgen, Workshops oder bei Vor-Ort-Terminen in den deutschen Innovationsmetropolen von Gründern und Forschungseinrichtungen wie etwa in Berlin oder München geschehen. Es gehe bei diesem »niedrigschwelligen Informations- und Beratungsangebot« auch darum, Berührungsängste gegenüber einer Behörde abzubauen, so das BfArM.

 

In Bereich Medical-Apps für Smartphones oder Tablets sehen die Experten derzeit den größten Beratungsbedarf. Stroppe zufolge sind von 100 000 Anwendungen, die derzeit im medizinischen Lifestyle-Bereich auf dem Markt sind, lediglich 60 medizinisch qualifiziert. »Unterstützt eine App den Patienten beispielsweise bei Diagnostik oder Therapieplanung seiner Erkrankung, handelt es sich um ein Medizinprodukt«, erklärte Broich. Wisse ein Unternehmer dies nicht, riskiere er strafrechtliche Folgen.

 

Hersteller legt Zweck fest

 

Generell gilt eine Entwicklung als Medizinprodukt, wenn sie am oder im Körper wirkt, ohne dabei wie ein Medikament in den menschlichen Stoffwechsel einzugreifen. Ob es sich um ein solches Produkt handelt, legt der Hersteller mit der Zweckbestimmung fest. Diese ergibt sich aus Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung, Werbematerialien sowie der entsprechenden Definition im Medizinproduktegesetz. Aus diesen Aspekten leitet sich auch die Risikoklasse ab, in die das Produkt eingeteilt wird. Sind sich Hersteller oder Benannte Stellen uneinig, entscheidet die Bundesoberbehörde. Vor der Markteinführung muss die Innovation im Konformitätsbewertungsverfahren beweisen, dass sie sicher ist und die angekündigten Leistungen auch erfüllt. Nach Markteinführung sammelt das BfArM weiter Daten, um das Risiko des Produkts zu bewerten. Beseitigt der Hersteller auftretende Mängel nicht, schaltet sich die jeweilige Landesbehörde ein. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa