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Reform der Selbstverwaltung

Abgewandelt ins Ziel

01.02.2017  10:18 Uhr

Von Jennifer Evans / Dem bis zuletzt umstrittenen sogenannten GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag zugestimmt. Es wird zwar mehr Kontrollen geben, aber die Autonomie selbstverwalteter Organe bleibt weitgehend erhalten. Die SPD hatte noch in letzter Minute Änderungen durchgesetzt.

Bei dem Gesetzespassus um einen zur Kontrolle ermächtigten »Staatskommissar«, einer sogenannten entsandten Person, herrschte unter den Gesundheitsexperten bis zum Schluss Uneinigkeit. 

 

Diese sollte laut erstem Entwurf vom Bundesgesundheitsministerium berechtigt werden, rechtswidrige Beschlüsse in den Selbstverwaltungseinrichtungen wieder aufzuheben. In der aktuellen Version ist nun genau festgelegt, in welchen Fällen die Kontrolle überhaupt stattfinden darf. Zudem sind Haftungsfragen geregelt und Berichtspflichten präzisiert. Die SPD hatte noch zwei Tage vor der abschließenden Beratung des Gesetzes im Bundestag entscheidende Änderungen erwirkt.

 

Hintergrund für das Gesetz waren Skandale um überhöhte Pensionszahlungen und dubiose Immobiliengeschäfte bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Aus diesem Grund veranlasste Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) neue Regeln etwa für das Aufsichtsverfahren und für die Haushalts- und Vermögensverwaltung. Auch die Transparenzpflichten und Kontrollmechanismen in Selbstverwaltungseinrichtungen sollten verschärft werden.

 

Das verabschiedete Gesetz sei nun kein Generalangriff mehr auf die Selbstverwaltung, so die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis. Nach Angaben von Bärbel Bas (SPD), Berichterstatterin für das Gesetzgebungsverfahren, dient der »Staatskommissar« nun lediglich der Beratung und Unterstützung der jeweiligen Institution. Die Entscheidungen kämen weiterhin vom Vorstand, der auch hafte. Zudem sei die zunächst vorgesehene Prüfung der Haushalte durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gestrichen.

 

Für eine »tragende Säule in der Gesetzlichen Krankenversicherung« hält Maria Michalk (CDU), gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, die Selbstverwaltung. »Sie ist absolut wichtig für die medizinische Versorgung«, betonte sie. Die Rahmenbedingungen seien nun in Hinblick auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen weiterentwickelt. Die Regelungen sollen im Februar 2017 in Kraft treten. Einer Zustimmung des Bundesrats bedarf es nicht. /

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