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Patientenrechte

Ausschuss diskutiert über ein Gesetz

01.02.2011  17:12 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Die Politik will die Rechte der Patienten stärken. Der Gesundheitsausschuss im Bundestag hat mit Experten über ein entsprechendes Gesetz beraten. Dabei standen die Opfer von Behandlungsfehlern im Mittelpunkt.

Jens Spahn (CDU) hatte das Jahr 2011 erst kürzlich zum Jahr des Patienten erklärt. Die schwarz-gelbe Koalition wolle die Belange der Versicherten in den Mittelpunkt stellen, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion in Berlin. Der Gesundheitsausschuss im Bundestag hat nun über ein Gesetz zum Schutz der Patientenrechte diskutiert, der Antrag hierauf stammte allerdings nicht aus den Regierungsparteien sondern aus den Reihen der SPD.

Für Patientenrechte gibt es in Deutschland be­reits eine entsprechende Charta, sie führt die in verschiedenen deutschen Gesetzen verankerten Rechte der Patienten zusammen. Diese Charta sorge aber nicht für die nötige Rechtssicherheit und Transparenz, kritisieren die Sozialdemokra­ten. Daher fordern sie ein umfassendes Pati­en­ten­rechtegesetz. Die SPD will darin vor allem die Opfer von Behandlungsfehlern stärken. In beson­ders schweren Fällen kann bereits heute die Be­weislast vom Patienten auf den Arzt übergehen. So muss nicht der Versicherte belegen, dass eine falsche Behandlung einen Schaden verur­sacht hat, vielmehr steht der Arzt in der Pflicht, das Gegenteil zu beweisen. Die SPD fordert, diese Möglichkeit auszuweiten. Eine generelle Beweislastumkehr schließt sie aber aus.

 

Für Entschädigungsfragen schlagen die Sozialdemokraten alternative Abfindungssysteme wie etwa einen entsprechenden Fonds vor, der in bestimmten Fällen zum Einsatz kommen könnte. Außerdem wollen sie die Mitspracherechte der Patienten stärken. Dabei geht es insbesondere um ein Stimmrecht für Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss.

 

Dr. Siiri Ann Doka von der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe lobte die Initiative für ein Patientenrechtegesetz. »Ein eigenständiges Gesetz ist schon deshalb wichtig, weil die Patienten dann nachschauen können, welche Rechte sie haben«, sagte Doka vergangene Woche bei einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss. Die Vorschläge der SPD zur Beweiserleichterung bei Behandlungsfehlern bewerteten viele der geladenen Interessenvertreter und Experten aber zurückhaltend. »Es gibt hier bereits ein sehr ausgeglichenes Recht«, sagte Lothar Jünemann vom Deutschen Richterbund.

 

Ärzte werden benachteiligt

 

Ähnlich äußerte sich der Deutsche Anwaltverein. Auch der Einzelsachverständige Michael Wessel sieht die Forderung skeptisch. »Damit kann ein Ungleichgewicht zwischen Arzt- und Patienteninteressen entstehen«, sagte er. »Die Ärzte werden benachteiligt.« Wessel sprach sich stattdessen für die sogenannte Proportionalhaftung aus. Ein Arzt haftet danach anteilsmäßig, je nachdem, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Gesundheitsschaden auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist.

 

Für Diskussionen sorgte auch der Vorschlag, im Krankenhaus arbeitsrechtliche Sanktionen für die Meldung eigener und fremder Behandlungsfehler auszuschließen. Die Hürden, Fehler bekannt zu machen, müssten abgebaut werden, argumentiert die SPD. Andreas Wagener von der Deutschen Krankenhausgesellschaft hielt dagegen. »Wir können arbeitsrechtliche Sanktionen nicht aussetzen, dann wäre ja alles möglich«, sagte er.

 

Auch eine gesetzliche Pflicht für Fehlermeldesysteme lehnte er ab. Ähnlich äußerste sich Stefan Gräf von der Kassenärztlichen Bundesvereinbarung. »Wir betreiben ein Fehlermeldesystem bereits sehr erfolgreich auf freiwilliger Basis«, erklärte er. Auch Gernot Kiefer vom GKV-Spitzenverband zeigte sich skeptisch. »Es ist unklar, ob wir mit einem gesetzlich verpflichtenden Meldesystem die Ziele erreichen können.«

 

Entschädigung in Härtefällen

 

Alternative Entschädigungssysteme wie etwa einen entsprechenden Fonds sieht Kiefer hingegen überwiegend positiv. »So etwas sollte aber nur in sehr außergewöhnlichen Fällen zum Einsatz kommen.« Susanne Mauersberg vom Bundesverband der Verbraucherzentralen äußerte sich ähnlich. »Die Haftung des Arztes darf damit nicht zurückgehen«, betonte sie. Der Sozialverband Deutschland sprach sich für einen Entschädigungsfonds in jenen Fällen aus, in denen die Schuld nicht eindeutig geklärt werden kann. / 

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