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Fremdbesitzverbot

Antrag der Grünen fällt durch

25.01.2008  14:14 Uhr

Fremdbesitzverbot

<typohead type="3">Antrag der Grünen fällt durch

Von Uta Grossmann

 

Der Vorstoß der Bundestagsfraktion der Grünen, das Fremd- und Mehrbesitzverbot für Apotheken aufzuheben, ist im Gesundheitsausschuss abgelehnt worden. Außer den Grünen selbst stimmten in nicht öffentlicher Sitzung alle Fraktionen dagegen.

 

Der Antrag der Grünen stammt vom September 2006 und ist damals im Bundestag gescheitert und in den Gesundheitsausschuss verwiesen worden (siehe dazu Fremd- und Mehrbesitz: Grünen-Antrag scheitert im Bundestag, PZ 40/2006). Er ist inhaltlich teilweise überholt. Die Antragsteller fordern darin, »im anstehenden Gesetzesentwurf für die Gesundheitsreform die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes für Apotheken vorzusehen«. Bekanntlich ist die Reform längst in Kraft. Für die Abstimmung im Ausschuss machte man sich nicht die Mühe, den Antrag umzuformulieren - anscheinend war der Glaube an einen Erfolg eher mäßig.

 

Die Grünen fordern die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes, um Wettbewerb zuzulassen und Wirtschaftlichkeitsreserven freizulegen. Eine Liberalisierung der Arzneimitteldistribution bringe Einsparungen von bis zu zwei Milliarden Euro.

 

Die Politik tue der Apothekerschaft keinen Gefallen, wenn sie sich keine Gestaltungsoptionen für ein dereguliertes System sichere, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Birgitt (Biggi) Bender, der PZ. Es sei zu erwarten, dass der Europäische Gerichtshof das Fremd- und Mehrbesitzverbot kippen werde. In Nachbarländern mit einem deregulierten Apothekenmarkt hätten sich Befürchtungen, die Beratungsqualität, Arzneimittelsicherheit und Versorgungsdichte würden leiden, nicht bestätigt.

 

Die Optiker als Vorbild

 

Bei den deutschen Optikern habe sich ein Nebeneinander von inhabergeführten Geschäften und Ketten bewährt, warum solle das nicht auch bei den Apotheken funktionieren, so Bender. Mehr Wettbewerb komme schließlich den Verbrauchern zugute. Allerdings sei sie dagegen, Arzneimittel im Supermarkt zu vertreiben. Zudem müsse jede Apotheke, auch wenn sie künftig zu einer Kette gehöre, von einem Apotheker geleitet werden. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Linke argumentierten einhellig gegen den Antrag und lehnten ihn in der Abstimmung ab.

 

Dr. Wolf Bauer (CDU) verwies auf die eindeutige Stellungnahme des Bundestages. Bauer, der selbst Apotheker ist, hatte die Berechtigung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes bereits in der Bundestagsdebatte im September 2006 ausführlich begründet.

 

Für die SPD erklärte Dr. Marlies Volkmer, schon jetzt sei im deutschen Arzneimittelgroßhandel eine erhebliche Konzentration zu beobachten, zum Teil mit engen Bindungen zu Pharmaherstellern insbesondere von Generika. Mit einer Deregulierung des Apothekenmarktes sei eine vertikale Konzentration zu befürchten. Wohin die Konzentration eines Marktes führe, zeigten der Mineralöl- und Energiemarkt, so Volkmer. Das Arzneimittel als besonderes Produkt mit Wirkungen und Nebenwirkungen setze eine qualifizierte Beratung voraus. Die gewähre die Apotheke in ihrer jetzigen Form. Sie sei kein Auslauf-, sondern ein Zukunftsmodell. In der integrierten Versorgung sei die Apotheke ein wichtiges Bindeglied und solle in Zukunft eine noch größere Rolle spielen, sagte die SPD-Abgeordnete.

 

Daniel Bahr (FDP) wies das Argument zurück, das Urteil zum Fremdbesitz von griechischen Optikergeschäften lasse Rückschlüsse auf eine ähnlich ausfallende Entscheidung im Fall der deutschen Apotheker zu. Im Optikerurteil hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine dem Fremdbesitzverbot vergleichbare Regelung für griechische Optiker als gemeinschaftsrechtswidrig verworfen. Sie verstoße gegen die Niederlassungsfreiheit und sei zum Schutz der öffentlichen Gesundheit nicht erforderlich.

 

Nach Meinung Bahrs ist die Abgabe von Medikamenten schon wegen der damit verbundenen Gesundheitsgefahren nicht vergleichbar mit der von Brillen. Das Optikerurteil könne deshalb nicht als Argumentationshilfe dienen, um eine Aufhebung des deutschen Fremdbesitzverbotes durch den EuGH vorauszusagen.

 

Wortgewandte Apothekerlobby

 

Die Ausschussvorsitzende und Abgeordnete der Fraktion Die Linke, Dr. Martina Bunge, sagte: »Ich begrüße, dass der Antrag einmütig im Ausschuss abgelehnt wurde. Die deutsche Politik muss nicht in vorauseilendem Gehorsam den mittelständischen und heilberuflichen Charakter des Apothekerberufes weiter zerstören.«

 

Die Grünen-Abgeordnete Bender vermutet hinter der Ablehnung von CDU/CSU, SPD, FDP und Linke auch eine Vermeidungsstrategie: Man wolle keinen Ärger mit der wortgewandten und gut organisierten Apotheker-Lobby. Dabei sei die Haltung zum Fremd- und Mehrbesitzverbot in den einzelnen Fraktionen »mindestens differenziert«.

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