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Gesetzesnovelle

Cannabis künftig auf Rezept

Datum 25.01.2017  10:42 Uhr

Von Anna Pannen / Menschen mit schweren Krankheiten können medizinisches Cannabis demnächst auf Kassenrezept bekommen. Das hat der Bundestag vergangene Woche beschlossen. Der THC-Gehalt der Blüten soll künftig standardisiert sein. So können Ärzte auf der Verordnung dessen Menge angeben, statt die Droge in Gramm zu verschreiben.

Das Thema Cannabis erhitzt normalerweise die Gemüter. Vergangenen Donnerstag waren sich die Vertreter aller Parteien im Bundestag jedoch ungewöhnlich einig: Sehr kranke Menschen sollen medizinisches Cannabis schnell und unkompliziert erhalten können, befanden sie. Einstimmig segneten die Parlamentarier den Entwurf des entsprechenden Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften ab.

 

Parteiübergreifend lobten die Abgeordneten die gute Zusammenarbeit an diesem Gesetz. Es komme nicht häufig vor, aber er habe nichts zu meckern, sagte etwa der drogenpolitische Sprecher der Linken, Frank Tempel. Die parlamentarische Staatssekretärin für Gesundheit, Ingrid Fischbach (CDU), bezeichnete den Gesetzentwurf als wichtigen Schritt, um die Versorgung schwerkranker Patienten zu verbessern.

 

Erstattung durch Kassen

 

Bislang konnten in Deutschland nur sehr wenige Patienten medizinisches Cannabis in Apotheken erwerben. Sie brauchten dafür eine Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und mussten das Mittel meist selbst bezahlen. Nun können Ärzte ihren Patienten Cannabis als Droge oder Extrakt wie andere Medikamente verordnen und die Krankenkassen müssen die Kosten übernehmen. Das Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft.

 

Zuletzt wurden noch einige Änderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen: Ist ein Arzt der Meinung, dass seinem Patienten Cannabis besser als andere Therapien hilft, darf er das Mittel künftig verordnen, ohne dass der Patient vorher sämtliche Alternativtherapien durchlaufen muss. Außerdem darf die Krankenkasse die Kostenübernahme in Zukunft nur »in begründeten Ausnahmefällen« ablehnen und muss ihr Nein dann detailliert belegen. Sie hat auch nur drei Tage Zeit, um zu entscheiden, ob ein Versicherter Cannabis erhalten darf oder nicht. Dies soll lange Wartezeiten etwa für Palliativpatienten verhindern. Bislang war es genau andersherum gewesen und Ärzte hatten ausführliche Beweise vorlegen müssen, warum es für einen Patienten neben Cannabis keine weiteren Therapieoptionen mehr gibt.

 

Der Bundestag stimmte auch dem Vorschlag des Bundesrats zu, den Gehalt an Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) in medizinisch verwendeten Cannabisblüten künftig zu standardisieren. Dies hatte zuvor auch die ABDA gefordert. Denn je nach Sorte ist der Gehalt des psychotropen THC in den Blüten unterschiedlich hoch. Es werde entsprechende Anpassungen im Deutschen Arzneimittel Codex (DAC), im Deutschen Arzneibuch und im Europäischen Arzneibuch geben, hieß es vonseiten des Bundestags. Ärzte müssen auf dem Rezept dann künftig nur noch die benötigte THC-Menge eintragen, der Apotheker gibt anschließend die entsprechende Menge Droge beziehungsweise Extrakt ab. Wann die Anpassung im DAC abgeschlossen ist, steht noch nicht fest.

 

Staatliche Cannabisagentur

 

Angebaut werden soll der Medizinalhanf in Deutschland. Die Aufträge dafür soll eine staatliche Cannabisagentur vergeben, die eigens beim BfArM angesiedelt wird. Das Institut kauft künftig die gesamte Produktion der Anbauer auf und verkauft sie an Arzneimittelhersteller, Großhändler und Apotheken weiter. Bis der Anbau in Deutschland funktioniert, sollen Patienten weiterhin mit importiertem Cannabis versorgt werden.

 

Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßte den Gesetzentwurf. »Wir freuen uns, dass medizinisch notwendiges Cannabis nun wie andere Arzneimittel behandelt wird«, sagte BAK-Präsident Andreas Kiefer. Er betonte jedoch auch, Cannabis als Genussmittel sei keineswegs harmlos. Die ABDA begrüßte insbesondere die Standardisierung des THC-Gehalts: Die Bundesapothekerkammer habe wiederholt gefordert, dass Cannabis-Blüten und Extrakte zur medizinischen Anwendung vereinheitlicht sein müssen, erklärte die Standesorganisation. Der SPD-Abgeordnete Burkhard Blienert schlug vor, Cannabis-Rezepte sollten ein Sonderkennzeichen tragen, wie es etwa auch bei Subsitutionsrezepten üblich ist. Dies mache die Verordnung nachvollziehbarer und sicherer. /

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