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Phytopharmaka

Weder über- noch unterfordern

27.01.2016  09:23 Uhr

Pflanzliche Arzneimittel haben in vielen Indikationen einen festen Platz in der Schulmedizin, doch darf man ihnen weder zu viel noch zu wenig zutrauen. Eine rationale Phytotherapie basiert auf klinischer Evidenz. Professor Dr. Robert Fürst von der Goethe- Universität Frankfurt am Main empfahl einige Phytopharmaka zur Behandlung von Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts.

Die Pflanzenmedizin ist in Deutschland überaus beliebt: Bezogen auf den Umsatz haben Phytopharmaka unter den OTC-Arzneimitteln einen Marktanteil von 22 Prozent. Doch gilt es, deren Wirksamkeit realistisch einzuschätzen. »Wenn jemand Weißdornblätter aus dem Reformhaus mit unklarem Wirkstoffgehalt zur Stärkung der Herzleistung einnimmt, bedeutet das eine Unterforderung der Droge. Wenn dagegen ein Patient mit Herz­insuffizienz ausschließlich auf Crataegus setzt und keine anderen Medikamente einnimmt, überfordert er das Phytopharmakon, denn es soll in dieser Indikation lediglich unterstützend eingesetzt werden«, sagte Fürst.

 

Heterogene Studienlage

 

Will man Phytopharmaka sach­gerecht, das heißt basierend auf klinischen Evidenzen als geeignete Arzneiform und in ausreichender Dosierung anwenden, stößt man jedoch häufig auf das Pro­blem, dass es entweder nur wenige Studien zu den verfügbaren Präparaten gibt oder zwar Studien, aber keine entsprechenden Präparate. Da Phytopharmaka Vielstoffgemische sind, deren Zusammensetzung in Abhängigkeit vom Extraktionsverfahren erheblich differiert, sind die Ergebnisse einer gegebenen Untersuchung zudem auch dann nicht auf andere Zubereitungen übertragbar, wenn es sich um dieselbe Pflanze handelt.

 

Es lassen sich gleichwohl einige Empfehlungen aussprechen, etwa für Ingwerwurzelstock in der Indikation Übelkeit und Erbrechen. »Die Studienlage ist zwar heterogen, doch bei Reiseübelkeit ist die Wirksamkeit gut belegt«, so der Pharmazeutische Biologe. Eine Besonderheit ist, dass hier kein Extrakt zum Einsatz kommt, sondern die gepulverte Droge (zum Beispiel Zintona®). Bei Reizmagen oder auch funktioneller Dyspepsie gibt es laut dem Referenten Wirksamkeits­belege für die Pfefferminzöl-Kümmelöl-Kombination Carmenthin® (früher Enteroplant®) und für STW-5 (Iberogast®). Zur Unterstützung der Leberfunktion könne der Mariendistelfrüchte-Trockenextrakt Legalon® empfohlen werden, allerdings nur bei alkoho­lischem Leberschaden. »Bei viralen Hepatitiden gibt es keine Evidenz für die Wirksamkeit.«

 

Wirksam auch ohne Evidenz

 

Dyspeptische oder funktionelle Störungen der ableitenden Gallenwege lassen sich mit dem Artischockenblätter- Trockenextrakt Hepar-SL® günstig beeinflussen. Bei einem Verschluss der Gallenwege ist die Droge aufgrund ihrer choleretischen Wirkung kontra­indiziert. Evidenzbasierte Empfehlungen bei Reizdarmsyndrom sind Flohsamenschalen (zum Beispiel Mucofalk®), Iberogast und hoch dosiertes Pfefferminzöl in magensaftresistenten Kapseln (zum Beispiel Medacalm®).

 

Flohsamenschalen (korrekt Indische Flohsamenschalen, Plantaginis ovatae seminis tegumentum) haben eine vierfach höhere Quellungszahl als Floh­samen und werden deshalb bevorzugt verwendet. Sie können auch bei Colitis ulcerosa zum Einsatz kommen, ebenso wie Myrrhinil®, eine Kombination aus Myrrhepulver, Kaffeekohlepulver und Kamillenblüten-Trockenextrakt. Beide Phytopharmaka haben in Studien gezeigt, dass sie bei Patienten mit der chronisch-entzündlichen Darmerkrankung zum Remissionserhalt ebenso wirksam sind wie der chemisch definierte Wirkstoff Mesalazin.

 

Phytopharmaka können aber auch ihren Beitrag leisten, wenn die Wirkung nicht mittels klinischer Studien belegt ist. »Die Tatsache, dass es keine Studien gibt, heißt nicht, dass es nicht wirken kann«, betonte Fürst. So sei etwa der Einsatz von Schleim- und Gerbstoffdrogen bei Schleimhaut­erkrankungen in Mund und Rachen plausibel und daher auch zu empfehlen, obgleich er streng genommen nicht evidenzbasiert ist.

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