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Zyto-Ausschreibungen

Kassen verschieben Vertragsstart

18.01.2017  09:36 Uhr

Von Ev Tebroke / Geplante Exklusivverträge mit Apotheken über Zytostatika unter Federführung der Barmer könnten möglicherweise gar nicht erst zustande kommen. Denn die Kasse verschiebt den Vertragsstart von 1. Februar auf den 1. Mai. Dann könnten solche Verträge aber bereits gesetzlich verboten sein.

Das bundesweite Ausschreibungsverfahren für die Herstellung von Zytostatika unter Federführung der Barmer verzögert sich. Darüber hat die Kasse die am Bieterverfahren beteiligten Apotheken in einem Schreiben informiert. Demnach verschiebt sich der Vertragsstart auf den 1. Mai, wie ein Sprecher der Barmer bestätigte. Ursprünglich sollten die exklusiven Rabattverträge mit einzelnen Apotheken am 1. Februar in Kraft treten.

 

Bindefrist für Angebot

 

»Aufgrund nicht vorhersehbarer Mehraufwände bei der Auswertung der Angebote hat die Barmer die beteiligten Apotheken gebeten, die Bindefrist ihrer Angebote bis zum 13. April zu verlängern«, so der Sprecher. Eigentlich würde die Frist am 25. Januar enden. Die Angebote von Bietern, die der Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist nicht zustimmen, verlieren demnach ihre Gültigkeit mit Ablauf der ursprünglichen Frist. Sie könnten dann nicht mehr bezuschlagt werden, heißt es. An der am 30. September 2016 angelaufenen Großausschreibung sind neben der Barmer auch die Techniker Krankenkasse und die kaufmännische Krankenkasse beteiligt.

 

Die Verzögerung des Vertragsstarts weckt Spekulationen, dass die Kassen die exklusiven Zyto-Verträge nicht weiter verfolgen wollen. Denn durch die Terminverschiebung könnten sie nun letztlich gar nicht mehr zustande kommen. Sollte das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) wie geplant im April in Kraft treten, dann sind solche Exklusiv-Verträge mit einzelnen Apotheken gesetzlich untersagt. Zukünftig dürfen die Kassen dann stattdessen nur direkt mit den pharmazeutischen Herstellern Rabattverträge abschließen. Der Sprecher der Barmer betont jedoch, die Verzögerung habe nichts mit dem weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens des AM-VSG zu tun.

 

Seit August 2016 haben bereits ­AOKen in fünf Bundesländern die Versorgung mit Zytostatika-Zubereitungen exklusiv auf Apothekenebene vergeben. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Zudem haben seit dem 1. Dezember 2016 auch die DAK und rund 50 Betriebskrankenkassen über den Gesundheitsdienstleister GWQ plus solche Rabattverträge gestartet. Möglich wurde diese Art von Ausschreibung aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts. Dieses hatte im November 2015 die Exklusiv-Verträge der AOK-Hessen mit einzelnen Apotheken über die Versorgung mit Krebsmedikamenten für rechtens erklärt und damit die freie Apothekenwahl für Krebspatienten gekippt. /

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