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Datenspionage

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

14.01.2014  17:21 Uhr

Von Ev Tebroke / In der sogenannten Datenklau-Affäre im Bundesgesundheits­ministerium (BMG) hat die Berliner Staats­anwaltschaft Anklage erhoben. Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft hat sich der Tatbestand bestätigt. Die beiden Beschuldigten sollen sich demnach unbefugt Zugang zu Daten aus dem Ministerium verschafft und Dokumente gestohlen haben.

Die Anklageschrift mit dem Antrag auf Eröffnung des Hauptsacheverfahrens gegen einen früheren IT-Mitarbeiter des BMG sowie gegen einen ehemaligen Pressesprecher der ABDA sei dem Berliner Landgericht zugestellt worden, so die Staatsanwaltschaft. Von einer offiziellen Anklageerhebung könne allerdings erst gesprochen werden, wenn das Strafgericht den Beschuldigten die Anklage schriftlich zugestellt hat. Dass dies bereits erfolgt ist, wollte das Landgericht Berlin nicht bestätigen.

 

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind die mehr als ein Jahr dauernden Ermitt­lun­gen bereits seit gut einem Monat abge­schlossen. Im September 2012 hatte das BMG zunächst Strafanzeige gegen unbe­kannt gestellt. Damals war durch einen ano­ny­men Hinweis ein Datenleck im Ministerium aufgedeckt worden. Demnach soll der ABDA-Sprecher einen IT-Mitar­bei­ter des BMG bestochen haben. Der Be­schul­digte, der bis 2010 bei der Bundes­ver­einigung gearbeitet hatte und einen ge­sund­heits­politischen Informations­dienst betrieb, soll jeweils mehrere Hundert Euro für die frühzeitige Lieferung von Doku­menten gezahlt haben. Unter den ge­hei­men Papieren waren offenbar auch Entwürfe für eine Reform der Apotheken­be­triebs­ordnung.

 

Der Fall hatte politisch hohe Wellen geschlagen, da zunächst vermutet worden war, dass die ABDA in die Sache verwickelt sei und das frühzeitige Bekanntwerden von Gesetzesplänen den Betroffenen Vorteils- und Einflussnahme ermöglicht haben könnte. Dieser Verdacht bestätigte sich jedoch nicht.

 

Auf dem Prüfstand

 

Der damalige Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zeigte sich zwar sehr empört, er sehe aber »keinen Schaden für die Gesetzesarbeit des Bundesgesundheitsministeriums«, sagte er damals auf einer Pressekonferenz. Die Affäre hatte dazu geführt, dass das Ministerium seine interne Sicherheitsarchitektur überprüfen ließ. Auch die ABDA hatte einen Sonderausschuss einberufen und die interne Organisationsstruktur reformiert. /

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