Neue Rezepte für mehr Sicherheit |
15.01.2013 18:56 Uhr |
Von Stephanie Schersch / In Kürze wird es neue Betäubungsmittel-Rezepte geben. Die Formulare sollen mehr Schutz vor Fälschungen bieten. Doch auch die alten Rezepte bleiben vorläufig gültig.
Der Grund für die Einführung neuer Formulare ist ein bislang recht aufwendiges Verfahren in der Bundesopiumstelle. Dort wurden Rezepte für die Verordnung von Betäubungsmitteln (BtM) bisher mit einem individuellen Aufdruck versehen, der die Betäubungsmittelnummer des Arztes enthielt. Auf diese Weise konnte jedes einzelne Rezept einem bestimmten Arzt zugeordnet werden.
Die neuen Formulare tragen hingegen fortlaufende neunstellige Nummern. Diese werden über eine zentrale Datenbank dem jeweiligen Arzt zugeordnet. Die Nummer als solche enthält keinerlei arztindividuelle Zahlen mehr. Die einzelnen Rezepte müssen also nicht zusätzlich bedruckt werden. Das spart Zeit und Geld.
Darüber hinaus tragen die neuen Rezepte zusätzliche Sicherheitsmerkmale, die vor Missbrauch schützen sollen. So liegt auf den zu beschriftenden Feldern eine feine hellgraue Linienstruktur. Erst unter der Lupe treten die Linien randscharf hervor und bestehen nicht aus vielen kleinen bunten Punkten, wie dies etwa bei einem mit Laser- oder Tintenstrahldrucker erstellten Rezept der Fall wäre. Auf einer in Fälschungsabsicht erstellten Kopie oder einem Scan wären die Linien nur unscharf zu erkennen.
Das Gleiche gilt für die Mikroschrift, die in der roten Umrandung der Felder »Zuzahlung« und »Gesamt-Brutto« verläuft. Auch sie ist nur per Lupe und im Original deutlich zu lesen. Auf einer Fotokopie oder einem Scan lässt sich die Schrift hingegen kaum bis gar nicht entziffern. Viele dieser besonderen Eigenschaften werden erst unter UV-A-Licht sichtbar. Dort ändert das weitgehend gelbe Formular seine Farbe und schimmert orangegelb und gelbgrün fluoreszierend. Auch die auf dem Rezept schwarz eingedruckte Nummer tritt grün schimmernd hervor.
An den Regeln für das Ausfüllen eines BtM-Rezeptes ändert sich nichts. Auch das Format bleibt grundsätzlich erhalten. Allerdings wurden die Formulare an die aktuellen Vorlagen für Kassenrezepte angepasst, sodass es nun zusätzlich eigene Felder für Betriebsstätten- und Arztnummer gibt. Darüber hinaus befindet sich die Randleiste, mit der die drei Rezeptblätter zusammengehalten werden, bei den neuen Formularen auf der linken und nicht mehr auf der rechten Seite.
Termin steht noch aus
Wann genau die neuen Rezepte an die Ärzte verteilt werden, steht noch nicht fest. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nennt als Termin lediglich das erste Quartal 2013. Die alten BtM-Rezepte behalten derweil ihre Gültigkeit und sollen verwendet werden, bis sie vollständig aufgebraucht sind. /