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Strafe wegen zwielichtiger Praktiken

16.01.2007  14:21 Uhr

Großhandel

<typohead type="3">Strafe wegen zwielichtiger Praktiken

Von Patrick Hollstein

 

Wegen zwielichtiger Einkaufspraktiken muss einer der führenden Pharmagroßhändler in den USA, Cardinal Health, eine Geldstrafe in Millionenhöhe zahlen. Gegen zwei weitere Branchenriesen wird in New York noch ermittelt.

 

Offensichtlich hatten Cardinal Health sowie die beiden beschuldigten Mitbewerber McKesson und AmerisourceBergen jahrelang Medikamente im Großhandelsmarkt umhergeschoben, bevor diese an die Apotheken weiterverkauft wurden. Zwar ist auch im US-Pharmamarkt diese Praxis des Wiederverkaufs von Arzneimitteln fest verankert. Vor allem kleinere Grossisten beziehen ihre Ware überwiegend bei den Marktführern, die diese als Großabnehmer direkt bei den Pharmafirmen einkaufen. Dass die Marktführer sich ebenfalls bei anderen Anbietern eindecken, stieß den US-Ermittlern jedoch unangenehm auf.

 

Im April 2005 leitete der New Yorker Generalstaatsanwalt Eliot Spitzer eine Untersuchung gegen Cardinal Health ein. Das Unternehmen mit Sitz in Dublin, Ohio, habe durch seine Geschäftspraktiken die Sicherheit im Arzneimittelvertrieb gefährdet, so der Vorwurf des Ermittlers. Spitzer warf dem Handelskonzern konkret vor, Medikamente zu günstigeren Konditionen von anderen Anbietern als den Originalherstellern gekauft zu haben. Außerdem sei Ware wider besseren Wissens an illegal operierende Händler weiterverkauft worden.

 

Marktkenner kritisieren bereits seit längerem den sogenannten »secondary market« als regelrechten Verschiebebahnhof sowie als Einfallstor für Arzneimittelfälschungen. Nicht selten wechseln Arzneimittel innerhalb der Szene so oft den Besitzer, bis ihre Herkunft nur noch schwer nachzuweisen ist.

 

Erst im Dezember hatte die US-Regierung daher versucht, für wiederverkaufte Arzneimittel Handelsprotokolle einzuführen. Bis zuletzt hatten sich die betroffenen Zwischenhändler gegen die Auflagen gewehrt, durch welche sie sich gegenüber den Marktführern diskriminiert sahen. Denn ausgerechnet Giganten wie Cardinal Health sollten als sogenannte »Authorized Distributors of Record« von der Protokollierung der Vertriebswege freigestellt werden.

 

Umso überraschender dürfte in diesem Zusammenhang die Erklärung des Konzerns gekommen sein, sich mit insgesamt elf Millionen US-Dollar von den Vorwürfen der New Yorker Ermittler freizukaufen. Cardinal äußerte sich öffentlich nicht zur Untersuchung, wies aber darauf hin, zum Jahreswechsel den Zukauf bei Zwischenhändlern komplett einzustellen. Mit der freiwilligen Strafzahlung, die dem Staat New York, dem Büro des Generalstaatsanwalts sowie der gemeinnützigen Forschungseinrichtung Health Research zugute kommt, geht eine Reihe von innerbetrieblichen Umstrukturierungen bei Cardinal einher. So muss der Großhändler seine Mitarbeiter künftig speziell zum Vertrieb von Arzneimitteln schulen lassen; über spezielle Hotlines können die Angestellten Bedenken gegenüber bestimmten Betriebsabläufen vorbringen. Unabhängige Gutachter sollen in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der neuen Vorschriften, die gemeinsam mit Spitzers Büro erarbeitet wurden, überprüfen. Diese will das Büro des mittlerweile zum Gouverneur gewählten Ermittlers auch im Falle der beiden anderen verdächtigten Unternehmen zur Anwendung bringen.

 

Unterdessen richtet sich Cardinal Health auf neue Strafzahlungen ein: Mit 35 Millionen Dollar will der Konzern eine bis ins Jahr 2003 zurückreichende Rechnungsprüfung durch die US Securities and Exchange Commission befrieden.

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