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Zytostatika in Klinikapotheken

Höhere Preise sind rechtens

10.01.2017  16:22 Uhr

Von Anna Pannen / Krankenhausapotheken dürfen Zytostatika teurer abgeben als öffentliche Apotheken. Das hat das Landgericht Bremen entschieden. Die privaten Krankenversicherungen finden das ungerecht. Nun will das Bundesgesundheitsministerium den Fall prüfen.

Verlangt eine Klinikapotheke für eine Zytostatika-Zubereitung mehr Geld als in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vorgesehen, ist das völlig in Ordnung. Dieser Meinung ist zumindest das Landgericht Bremen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen einem privaten Krankenversicherer und einem Bremer Krankenhausträger. Der Versicherer hatte vor Gericht moniert, dass die bei ihm versicherten Patienten für Zytostatika-Zubereitungen in den Klinikapotheken des Trägers mehr Geld zahlen mussten, als in der AMPreisV veranschlagt wird.

 

Den Versicherer störte darüber hinaus die Tatsache, dass die Patienten ihre Medikamente überhaupt über die Krankenhausapotheke bezogen hatten. Para­graf 14 des Apothekengesetzes (ApoG) sehe dies nämlich nur für gesetzlich Versicherte vor, behauptete er.

 

Das Landgericht Bremen wies jedoch beide Punkte seiner Klage zurück. Klinikapotheken dürften sehr wohl auch Medikamente an privat Versicherte abgeben, schreiben die Juristen in ihrer Begründung. Auch die Formulierung im ApoG, auf die sich der Kläger bezogen hatte, lasse keine andere Lesart zu: »Dem ApoG ist grundsätzlich eine Differenzierung zwischen der Versorgung von gesetzlich und privat Versicherten fremd.«

 

Die Apotheke habe die Zytostatika auch teurer abgeben dürfen, denn die AMPreisV gelte nicht für Klinikapotheken, erklärten die Richter. Dies sei eine »klare gesetzliche Anordnung«. Die Juristen stritten nicht ab, dass Offizin- und Klinikapotheken hier ungleich behandelt werden. Dies könnte, wenn überhaupt, aber nur der Gesetzgeber ändern.

 

Genau dies fordert nun der Verband der Privaten Krankenversicherung. Die AMPreisV gelte nur deshalb nicht für Klinikapotheken, damit diese ihre Arzneimittel günstiger einkaufen können, argumentiert der Verband in einer Stellungnahme. Wenn Krankenhausapotheken nun aber Medikamente teurer verkauften als Offizin-Apotheken, werde dieses Privileg pervertiert.

 

Das Bundesgesundheitsministerium kündigte an, diese Forderung der Privaten zu prüfen. Dass die AMPreisV nicht für Klinikapotheken gelte, führe in der Praxis jedoch »überwiegend nicht zu überhöhten Preisen«, gab das Ministerium in einer Stellungnahme zu bedenken. Die betroffene Versicherung habe ohnehin Berufung gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt. Den Ausgang dieses Verfahrens werde man nun abwarten. /

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