Pharmazeutische Zeitung online

AMG-Novelle in Kraft getreten

10.01.2017  16:22 Uhr

Von Anna Pannen / Zum Jahreswechsel ist das Vierte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMG-Novelle) in Kraft getreten. Es war bereits im November vom Bundestag verabschiedet worden und wurde jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet.

 

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Arzneimittel nicht an Patienten abgegeben werden dürfen, wenn diese den verschreibenden Arzt nicht persönlich gesehen haben, also etwa nur eine Online-Beratung konsultiert haben. Lediglich Folgerezepte dürfen in Einzelfällen ohne vorherigen Arzt- Patienten-Kontakt abgegeben werden. So will der Gesetzgeber gleichzeitig der britischen Online-Ärzteplattform DrEd einen Riegel vorschieben. Dort hatten deutsche Patienten bis vor Kurzem Rezepte britischer Ärzte nach einer Internetberatung erhalten können.

 

Die Novelle ändert auch die Bundes-Apothekerordnung: Das Berufsbild der Apotheker umfasst demnach künftig auch Tätigkeiten in Lehre und Forschung sowie der öffentlichen Verwaltung.

 

Zudem enthält das Gesetz den lange umstrittenen Passus, der künftig Arzneimitteltests an nicht einwilligungsfähigen Menschen wie etwa Demenzpatienten erlaubt. Allerdings sollen die Tests nur dann zulässig sein, wenn die Forschung gemeinnützig ist. Außerdem müssen die Patienten den Tests noch im einwilligungsfähigen Zustand und nach vorheriger verpflichtender ärztlicher Beratung zugestimmt haben. /

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