Pharmazeutische Zeitung online
Kassen-Fusion

Achtung bei Rabattverträgen

03.01.2012  17:02 Uhr

Von Daniela Biermann / Zum 1. Januar 2012 ist die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) mit den Betriebskrankenkassen BKK Gesundheit und BKK Axel Springer zur drittgrößten gesetzlichen Krankenkasse Deutschlands mit 6,6 Millionen Versicherten fusioniert. Die Kassen firmieren gemeinsam unter dem Namen DAK Gesundheit.

Während die BKK Gesundheit an ihren Rabattverträgen festhält, gelten für die Versicherten der BKK Axel Springer seit dem 1. Januar alle Rabattverträge der DAK. Die BKK Axel Springer zählt rund 12 000 Versicherte.

 

Die DAK Gesundheit wies die Apotheker in einer Pressemitteilung darauf hin, dass bis dato bei der DAK versicherte Patienten nur mit den alten DAK-Rabattvertrags-Medikamenten versorgt werden dürfen und nicht mit rabattierten Arzneimitteln der BKK Gesundheit. Umgekehrt gilt diese Regel für die Versicherten der BKK Gesundheit genauso. Es sollen jedoch neue, gemeinsame Rabattverträge geschlossen werden. Zu welchem Zeitpunkt dies geschieht, ist aber noch offen. Im Apotheken-Alltag bedeute das, dass nur durch die manuelle Eingabe des Institutionskennzeichens, das zum Beispiel auf der Arzneimittelverordnung des Arztes steht und durch die Chipkarte eingelesen wird, eine korrekte Rezeptbelieferung möglich ist, so die Kasse. Die DAK Gesundheit versicherte, bei der Ausstellung neuer Chipkarten jedem Versicherten das bereits vor der Fusion gültige Institutionskennzeichen zuzuordnen. /  

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