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Rentenversicherung

Weniger Beitrag im neuen Jahr

07.01.2015  10:02 Uhr

Von Siegfried Löffler, Würzburg / Am 1.Juli 2015 werden die Renten voraussichtlich um bis zu 2 Prozent steigen. Alle Arbeitnehmer dürften es zudem begrüßen, dass der Beitragssatz zu Jahresbeginn von 18,9 auf 18,7 Prozent gesunken ist. Zu groß wird die Freude aber nicht ausfallen.

Beim Presseseminar der Gesetzlichen Rentenversicherung in Würzburg wurde deutlich, dass die Entlastung der Beitragszahler nur von kurzer Dauer sein wird. Die Vorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Bund, Anneli Buntenbach, wies darauf hin, dass der niedrigere Beitragssatz nur drei Jahre lang Bestand haben kann. Bereits 2019 wird er demnach wieder auf 19,1 Prozent steigen.

 

Die Absenkung für 2015 lässt sich mit dem Überschuss in der Rentenkasse von 1,9 Milliarden im Jahr 2014 erklären. In der Folge stieg die Nachhaltigkeitsrücklage auf 1,82 Monatsausgaben. Da die Obergrenze der Rücklage bei eineinhalb Monatsausgaben liegt, kann über die Differenz von 0,32 Monatsausgaben ander­weitig verfügt werden und etwa für eine Beitragssenkung zum Einsatz kommen.

 

Die Gesetzliche Rentenversicherung wird in Zukunft zwar das wichtigste Standbein der Altersvorsorge bleiben, sie wird aber der Ergänzung durch zwei weitere Säulen bedürfen. So sind Betriebsrenten, die allerdings immer weniger Arbeitnehmer bekommen, und eigene Aufwendungen für die Sicherung des Lebensstandards unverzichtbar.

 

Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzen für den Beitragssatz schließen eine positivere Entwicklung der Renten aus. Im Jahr 2020 darf der Beitragssatz demnach nicht über 20 Prozent steigen, 2030 sind 22 Prozent das Limit. Die Konsequenz ist ein Absinken der Renten­obergrenze auf 43 Prozent des Einkommens. Apotheker können sich deshalb freuen, dass die meisten ihren Ruhestand über das Versorgungswerk finanzieren können. /

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