Verkauf nicht über Apotheken |
07.01.2014 16:51 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Nicotinhaltige Flüssigkeiten für E-Zigaretten sind auch in Zukunft kein Fall für die Apotheke. Unterhändler von Europaparlament und Ministerrat einigten sich abschließenden darauf, die sogenannten Liquids nicht dem Arzneimittelgesetz zu unterwerfen. E-Zigaretten müssen künftig allerdings Mindeststandards bei Sicherheit und Qualität erfüllen.
Seit Monaten ringt die EU um eine Neufassung der sogenannten Tabakrichtlinie. Ein Streitpunkt war dabei bis zuletzt die Regulierung elektronischer Zigaretten. Die EU-Kommission wollte die Liquids für E-Zigaretten ursprünglich dem Arzneimittelgesetz unterstellen, wenn sie mehr als 2 Milligramm Nicotin enthalten oder eine Nicotinkonzentration von mehr als 4 Milligramm pro Milliliter aufweisen.
Im Oktober hatte das Parlament allerdings gegen eine solche Regelung gestimmt. Nach erneuten Verhandlungen über die Richtlinie sind die Grenzwerte nun vom Tisch, dafür sollen für E-Zigaretten künftig zumindest strengere Vorschriften in Sachen Jugendschutz gelten. So sollen die Produkte Gesundheitswarnungen tragen und Werbung nur eingeschränkt möglich sein. Darüber hinaus müssen die Hersteller bestimmte Qualitätsvorgaben etwa mit Blick auf den Nicotingehalt erfüllen.
Der gesundheitspolitische Sprecher der christdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, Peter Liese (CDU), nannte das Verhandlungsergebnis einen ausgewogenen Kompromiss. »Die E-Zigarette ist nicht unproblematisch, denn Nicotin macht abhängig«, sagte er. Für starke Raucher sei sie jedoch eine Alternative, um von der herkömmlichen Zigarette loszukommen. »Deshalb dürfen wir sie nicht totregulieren.«
Strengere Auflagen als bislang sieht die neue Richtlinie auch für Tabakprodukte vor. So sollen Schockfotos etwa von Raucherlungen künftig mindestens 65 Prozent der Zigarettenschachteln bedecken. Geschmackstoffe wie Menthol sind nach einer Übergangsfrist generell verboten, für bestimmte andere Zusatzstoffe gilt eine verschärfte Meldepflicht.
Den Kompromiss müssen das Europaparlament und der Ministerrat noch formell absegnen. Bereits im Frühjahr soll die Richtlinie in Kraft treten, die einzelnen Staaten haben dann zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. /