Kassen ziehen Antrag zurück |
07.01.2014 16:53 Uhr |
Von Ev Tebroke / Die Kassen wollen über eine Substitutionsausschlussliste nicht mehr mit den Apothekern verhandeln. Welche Wirkstoffe im Zuge der Rabattverträge künftig nicht ausgetauscht werden dürfen, soll nach ihrem Willen nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegen.
Nach eigenen Angaben hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am 23. Dezember seinen Antrag zur Festlegung von Kriterien und Inhalten eines Substitutionsausschlusses bei der Schiedsstelle nach Paragraf 129 Absatz 1 Satz 8 SGB V zurückgenommen.
»Er hat sich zu diesem Schritt entschieden, weil inzwischen ein breiter politischer Konsens darüber besteht, die Regelungsbefugnis über die sogenannte Substitutionsausschlussliste auf den Gemeinsamen Bundesausschuss zu übertragen«, heißt es in einer Mitteilung des Verbands. Die Große Koalition habe dieses Vorhaben in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Zur Zeit der Antragsstellung bei der Schiedsstelle sei diese Entwicklung keinesfalls absehbar gewesen, so die Kassen.
Kein Grund zur Eile
Der Spitzenverband sieht nun nach eigenem Bekunden bei Weiterführung des Schiedsverfahrens die Gefahr, dass die Vertragspartner einerseits und der G-BA andererseits zu unterschiedlichen Entscheidungen kämen und gibt sich besorgt: Die in der Folge zu erwartenden Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung und der damit verbundene Aufwand seien dringend zu vermeiden, heißt es in dem Schreiben. Und da es sich bei der Substitutionsausschlussliste um einen fakultativen Vertragsinhalt des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung handele, »besteht daher also auch in zeitlicher Hinsicht kein Grund, der Entscheidung des G-BA vorzugreifen«, so die Begründung.
Angesichts der Tatsache, dass die Kassen mit fünf Mitgliedern, die Apotheker hingegen gar nicht in dem 13-köpfigen Gremium vertreten sind, wirkt die Argumentation eher fadenscheinig. Offiziell war das Schiedsverfahren zu Redaktionsschluss jedenfalls noch nicht beendet. /