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IQWiG stellt schlechte Zeugnisse aus

Datum 07.01.2014  16:49 Uhr

von Sven Siebenand / Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sieht bei den Wirkstoffen Dabrafenib (Tafinlar®) und Teriflunomid (Aubagio®) keinen Zusatznutzen. Gleiches gilt dem Institut zufolge für das Aflibercept-haltige Präparat Eylea® bei Makulaödemen.

 

Am besten schneidet bei den aktuellen IQWiG-Bekanntmachungen zur Nutzenbewertung noch das Darmkrebsmedikament Regorafenib (Stivarga®) ab. Allzu großer Jubel dürfte beim Hersteller jedoch nicht ausbrechen, denn auch diesem Wirkstoff attestierte das IQWiG nur einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.

 

Zur Begründung: Bei Dabrafenib, das bei schwarzem Hautkrebs zum Einsatz kommt, ist laut IQWiG kein Vorteil aus dem eingereichten Dossier ableitbar, was Sterblichkeit, Symptomatik, gesundheitsbezogene Lebensqualität und den Abbruch der Behandlung wegen unerwünschter Ereignisse betrifft. In Hinblick auf weitere Nebenwirkungen seien die Daten zu unsicher, um Aussagen treffen zu können. Die Konsequenz: kein belegter Zusatznutzen.

 

Folgende Begründung führt bei dem Multiple-Sklerose-Medikament Teriflunomid zum gleichen Urteil: »Zwar treten bei Teriflunomid bestimmte Nebenwirkungen seltener auf als bei β-Interferon 1a, andere jedoch häufiger. In der Gesamtschau sieht das IQWiG einen Zusatznutzen als nicht belegt an.«

 

Im Falle von Aflibercept beim Makula­ödem begründet das IQWiG das Prädikat »kein belegter Zusatznutzen« so: »Aus dem Dossier lässt sich ein Zusatznutzen nicht ableiten, da sowohl Aflibercept als auch die Vergleichstherapie in den Studien, die der Hersteller anführt, nicht zulassungsgemäß angewandt wurden.«

 

Unter Regorafenib haben die Patienten dem IQWiG zufolge zwar einen Überlebensvorteil, allerdings träten bei ihnen auch bestimmte schwere Nebenwirkungen häufiger auf. Deshalb gebe es bei diesem Wirkstoff zumindest einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen. Letztlich muss nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens treffen. /

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