Apotheker legen Verfassungsbeschwerde ein |
07.01.2014 16:53 Uhr |
Von Ev Tebroke / Nun geht es in die oberste Instanz: Gegen das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu Null-Retaxierungen bei Nichtbeachtung von Rabattverträgen haben Apotheker Verfassungsbeschwerde eingelegt. Wie die ABDA mitteilte, hätten die beiden betroffenen Apotheker die Verletzung ihrer Grundrechte gerügt und am 23. Dezember Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Der Schritt kommt nicht überraschend. Der Deutsche Apothekerverband hatte bereits angekündigt, die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen das BSG-Urteil zu prüfen – offenbar mit positivem Ergebnis. Hintergrund: In einem Musterprozess zwischen dem Deutschen Apothekerverband und den Ersatzkassen hatte das BSG in seinem Urteil eine Null-Retaxierung durch die Kassen für rechtmäßig erklärt, wenn ein nicht rabattbegünstigtes Arzneimittel ohne Angabe von Gründen abgegeben wurde.
Zuvor hatte es in erster Instanz noch eine Pattsituation in der Rechtsprechung gegeben. So hatten die Richter beim Landgericht Lübeck Null-Retaxierungen in solch einem Fall für unzulässig erklärt. Das Sozialgericht Kiel wiederum war dann der Ansicht gewesen, dass ein Apotheker bei Nichtbeachtung von Rabattverträgen keinen Anspruch auf Vergütung habe. Nun wird sich zeigen, ob die Apotheker vor dem Bundesverfassungsgericht eine Änderung des Urteils bewirken können. /