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Rezepte

EU-weit leichter einlösen

08.01.2013  19:45 Uhr

Von Anna Hohle / Patienten sollen Rezepte ihres Arztes künftig leichter im Ausland einlösen können. Eine entsprechende Regelung hat die Europäische Kommission Ende 2012 verabschiedet.

Sie schreibt bestimmte Elemente vor, die eine ärztliche Verschreibung zukünftig enthalten muss, damit ein Patient sie nicht nur im eigenen Land, sondern auch in einem anderen EU-Staat einlösen kann. Laut EU-Kommission profitieren hiervon vor allem Menschen in Grenz­regionen, chronisch kranke Reisende oder Patienten, die in anderen Ländern Spezialisten aufsuchen wollen.

Bislang würden EU-weit pro Jahr etwa 2,3 Millionen Verschreibungen im Ausland vorgelegt, teilte die EU-Kommission mit. Dies entspreche zwar nur einem Anteil von 0,02 bis 0,04 Prozent aller in der EU ausgestellten Rezepte. Dennoch sei das Einlösen für die betroffenen Patienten problematisch, da Verschreibungen im Ausland häufig nicht anerkannt würden. Die nun beschlossene Regelung trage dazu bei, »dass Patienten mit einer klaren Auslandsverschreibung in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem eigenen auch tatsächlich die Produkte bekommen, die ihnen verschrieben wurden«, sagte Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik.

 

Welche Elemente die Rezepte genau enthalten müssen, teilte die Kommission bislang nicht im Detail mit. Sie machte jedoch deutlich, dass es sich dabei um inhaltliche Angaben zu Arzt, Patient und verschriebenem Produkt handelt, Aussehen, Format oder Sprache der Verschreibung jedoch keine Rolle spielen. Auch sollen Mediziner Auslandsverschreibungen nur dann ausstellen, wenn der Patient es explizit verlangt. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen die Regelung nun bis zum 25. Oktober in innerstaatliches Recht umsetzen. /

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