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Doc-Morris-Logo auf Masken

Auftritt von CDU-Spitzenpolitikern parteienrechtlich umstritten

Der Auftritt der CDU-Spitzenpolitiker mit den Doc-Morris Masken erregte nicht nur die Gemüter der Apotheker, sondern ist auch aus parteienrechtlicher Sicht umstritten. Zwei Expertinnen von Lobbycontrol und einem Institut für Parteienrecht klären im Gespräch mit der PZ über die rechtliche und politische Einordung des Masken-Gates auf. Die fehlende Transparenz des Werbe-Auftritts könnte sogar verfassungswidrig sein.
Charlotte Kurz
04.11.2020  17:55 Uhr

Parteispenden müssen offengelegt werden

Sponsoring ist zudem nicht im Parteiengesetz geregelt, Parteispenden jedoch schon. Geflossene Gelder sind dann Parteispenden, wenn die Leistung und die Gegenleistung außer Verhältnis stehen, so die Juristin Merten. Ab einer gewissen Höhe müssen Parteispenden im Gegensatz zu Sponsoring offengelegt werden. In § 25 Parteiengesetz ist geregelt, dass Spenden von mehr als 10.000 Euro unter der Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders sowie die genaue Höhe der Spende im Rechenschaftsbericht angezeigt werden muss. Weiter gilt laut Parteiengesetz: »Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen. Dieser veröffentlicht die Zuwendung unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache.« Parteispenden aus dem EU-Ausland sind zudem zulässig.

Diese Unterscheidung bei der Darlegungspflicht der Parteien führt dazu, dass die Unternehmen in den vergangenen Jahren ihre Parteispenden reduzierten und Sponsoring immer beliebter wurde, weiß Annette Sawatzki, Expertin für Parteienfinanzierung und Campaignerin beim Verein LobbyControl. »Autokonzerne wie BMW und Volkswagen sind von Spenden auf Sponsoring umgestiegen, auch Daimler kündigte an, nicht mehr spenden zu wollen«, erklärte Sawatzki. Auch die Doc Morris-Aktion bei der Jungen Union sei deutlich als Sponsoring zu erkennen, so die LobbyControl-Sprecherin.

Und genau hier liegt der Knackpunkt: Wenn Doc Morris der Jungen Union eine Summe bezahlt hätte, die den marktüblichen Preis der Masken und auch den Wert des öffentlichen Auftritts der drei Politiker bei weitem übersteigt, würde dies juristisch als Parteispende zählen. In jedem Fall muss die JU eingenommene Gelder der Mutterpartei CDU melden. Bei einer Summe von mehr als 10.000 Euro müsste das Geld dann laut Gesetz transparent im Rechenschaftsbericht der CDU auftauchen, wenn die Gegenleistung keinen entsprechenden Wert hat.

Allerdings ist nicht bekannt, wie viel Doc Morris für die Werbeaktion ausgab. Auf eine entsprechende Nachfrage der PZ antwortete die niederländische Versandapotheke mit den Worten: »Unsere Demokratie lebt von und auch durch den Wettbewerb der Parteien. Das Werben und Streiten aller Parteien und deren Jugendorganisationen mit klaren demokratischen Zielen, um die besten politischen Lösungen und die europäische Idee, unterstützen wir als Unternehmen daher sehr gerne.« Die Junge Union ignorierte die Nachfrage der PZ ebenfalls und erklärte lediglich, dass sie mit Sponsoren zusammenarbeiten, dazu gehöre auch die Firma Doc Morris.

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