Aufhebung des Lieferkettengesetzes gefordert |
Die große Koalition aus Union und SPD brachte das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Frühjahr 2021 in den Bundestag ein. Anfang 2023 trat es in Kraft. Nun will die Union das Gesetz, an dem sie selbst beteiligt war, wieder aufheben. / © IMAGO/ANP
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) für Unternehmen ab einer Größe von 3000 Mitarbeitern, seit dem 1. Januar 2024 für Betriebe mit mindestens 1000 Mitarbeitern. Es verpflichtet die Unternehmen, bestimmte Sorgfaltspflichten zu beachten, die sich auf die gesamte Lieferkette erstrecken. Ziel ist es, Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung vorzubeugen oder sie zu verringern.
Im Oktober hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits beantragt, das LkSG wieder abzuschaffen, war damit aber bei einer namentlichen Abstimmung im Bundestag gescheitert.
Nach dem Platzen der Ampelkoalition wagte die Unionsfraktion am Mittwoch erneut einen Vorstoß. In ihrem Gesetzentwurf zur Aufhebung des LkSG bezeichnet sie zwar den Schutz von Menschenrechten und Umwelt als »zentrales Anliegen der Bundesrepublik Deutschland« und von deutschen Unternehmen. Schon bald nach Inkrafttreten des LkSG habe sich aber gezeigt, dass das Gesetz insbesondere im Hinblick auf umfangreiche jährliche Berichtspflichten überprüft werden müsse.
Zugleich hätten verschiedene Krisen den Druck auf internationale Lieferketten erheblich erhöht und dadurch entsprechende Wirtschaftsbeziehungen erheblich erschwert, führt die Unionsfraktion aus. Sie kritisiert die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die weit über deutsche Vorgaben hinausgehe. »Es macht keinen Sinn, an den teilweise deutlich unterschiedlich geregelten Verpflichtungen aus dem deutschen LkSG festzuhalten und gleichzeitig von den Unternehmen zu erwarten, dass sie sich auf das Inkrafttreten der europäischen Lieferkettenrichtlinie vorbereiten«, heißt es. Diese »vermeidbare Mehrbelastung« habe einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen in der Europäischen Union zur Folge. Aus diesem Grund fordert die Unionsfraktion, das LkSG mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen.