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Europäischer Gesundheitsdatenraum

Auf welche Apothekendaten will die EU zugreifen?

Weil die Europäer immer mobiler werden, muss es auch eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung für alle geben. Dazu plant die EU-Kommission einen Europäischen Gesundheitsdatenraum ins Leben zu rufen. Welche Auswirkungen könnte dieses Vorhaben für die Apotheken haben?
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 19.10.2022  13:00 Uhr

Viele Fragen bleiben noch offen

Jedoch bleiben beim Thema EHDS einige relevante Fragen für die Apotheken offen: Lassen sich die EU-Pläne mit der Schweigepflicht der Heilberufler vereinen und wie wirken sie sich langfristig auf das Vertrauensverhältnis zwischen Apotheke und Patient aus? Außerdem ist unklar, ob künftig zum Beispiel auch telemedizinische Dienste inklusive des Versands von Arzneimitteln in alle EU-Länder unter denselben Bedingungen ablaufen sollen? Auf die Diskrepanz zwischen Herkunft- und Bestimmungsland, das in diesem Zusammenhang eine Rolle spielt, hatte die PZ bereits hingewiesen. Auch in Sachen Technik bleibt zu klären, ob alle digitalen Vorhaben der EU über die Telematik-Infrastruktur ablaufen können? Oder ob den Heilberuflern womöglich noch zusätzliche Kosten drohen?

Und wie steht es eigentlich um die Vertraulichkeit der Geschäftsgeheimnisse? Dürfen auch Informationen dazu auf Anfrage weitergereicht werden? Muss eine Apotheke überhaupt einwilligen, wenn die nationale Zugangsstelle Daten im Rahmen der Sekundärnutzung weiterleiten möchte? Auf jeden Fall ist derzeit geplant, dass die Zugangsstellen zunächst Klardaten erhalten, die dann erst dort anonymisiert beziehungsweise pseudonymisiert werden. Übrigens besteht gegenüber Patienten bei der Sekundärnutzung keine Informationspflicht. Wie strafrechtliche Sanktionen für die Mitgliedstaaten bei Verstößen im Detail aussehen sollen, bleibt ebenfalls noch abzuwarten.

Bundesregierung hat Ähnliches im Sinn

Die Strategie der EU, in Sachen Digitalisierung eine Harmonisierung anzustreben, ist nicht neu. Doch sie richtet ihren Fokus allem Anschein nach deutlich stärker auf den Binnenmarkt als auf die Gesundheit. Etwas Ähnliches plant die Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag ist nämlich von einem Gesundheitsdatennutzungsgesetz die Rede, das »zur besseren wissenschaftlichen Nutzung in Einklang mit der DSGVO« dienen und eine »dezentrale Forschungsdateninfrastruktur« aufbauen soll.

Die EU will sich offenbar mehr Kompetenzen im Gesundheitswesen einräumen. Die Frage wird jetzt sein, wie stark die Mitgliedsaaten, ihren Spielraum nutzen und wie sehr sie mitgestalten wollen. Allerdings ist nun erst einmal zu erwarten, dass das sowohl das EU-Parlament als auch der EU-Rat noch einige Veränderungen in den Vorschlag der Kommission einbringen wollen.

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