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Lokelma-Engpass
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Astra-Zeneca empfiehlt Versender

Das Medikament Lokelma® von Astra-Zeneca ist nicht immer leicht zu bekommen, auch dem Hersteller kommen Beschwerden zu Ohren. In einem Schreiben an Arztpraxen gibt der Konzern einen Tipp: Die Patienten könnten das Mittel auch bei Versendern bestellen.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 09.05.2025  13:00 Uhr

Lokelma® enthält Natrium-Zirconium-Cyclosilicat und ist indiziert zur Behandlung einer Hyperkaliämie bei erwachsenen Patienten. Was die Lieferfähigkeit des Produkts angeht, gibt es unstimmige Signale. Apotheken berichten der Pharmazeutischen Zeitung, dass sie Lokelma über ihre Großhändler schwer bis gar nicht beziehen können. Astra-Zeneca teilt gegenüber der PZ mit, dass der Kaliumbinder »voll lieferbar ist«.

Anfang des Jahres hat der Hersteller jedoch Arztpraxen angeschrieben »anlässlich häufiger Rückfragen zur Lieferfähigkeit« des Mittels. Der pharmazeutische Großhandel erhalte regelmäßig patientenbedarfsgerechte Lieferungen, heißt es in dem Schreiben, das der PZ vorliegt. Bei »temporärer Nicht-Verfügbarkeit« könnten die Apotheken Lokelma auch über die Plattform Pharmamall direkt bestellen.

Doch der Hersteller zeigte den Praxen noch einen anderen Weg auf: »Alternativ können Ihre Patientinnen Lokelma selbstverständlich auch über Versandapotheken bestellen und direkt nach Hause liefern lassen (z.B. Shop-Apotheke, Sanicare oder DocMorris)«, heißt es in dem Schreiben.

Apotheke ist präferierter Vertriebskanal

Auf Nachfrage erklärt Astra-Zeneca gegenüber der PZ, der präferierte Vertriebskanal für Lokelma sei die Versorgung der Apotheken über den vollsortierten Großhandel. Man habe auch kontinuierlich Mengen oberhalb des Bedarfs geliefert. »Gleichwohl erreichten uns vermehrt Beschwerden von Apotheken und Patient:innen, dass der vollsortierte Großhandel Lokelma nicht liefern könne«, erklärt eine Sprecherin des Konzerns.

Trotz der zusätzlichen Option über Pharmamall will der Hersteller über die Ärzteschaft und Patienten die Information erhalten haben, Apotheken hätten eine Abgabe unter Verweis auf mangelnde Lieferfähigkeit des Großhandels abgelehnt. Daher habe man sich für das »aufklärende Schreiben« an die Praxen entschieden.

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