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Gesundheitsausschuss des Bundesrats
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Assistierte Telemedizin regional erproben

Welche Leistungen der assistierten Telemedizin Apothekenteams künftig anbieten, soll zunächst in einzelnen Regionen – zum Beispiel auf dem Land – getestet werden. Zudem soll geklärt werden, welche Aufgaben die Teams in den Offizinen dabei übernehmen dürfen. Das empfiehlt der Gesundheitsausschuss des Bundesrats in seiner Stellungnahme zum Digital-Gesetz.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 09.10.2023  18:00 Uhr

Am 30. August stimmte das Bundeskabinett dem Entwurf des »Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens« (Digital-Gesetz) zu. Rechtzeitig vor der Plenarsitzung des Bundesrats am 20. Oktober hat sich der Gesundheitsausschuss der Länderkammer in der vergangenen Woche zum Gesetzentwurf geäußert. Die Stellungnahme liegt der PZ vor. Demnach tragen die Länder grundsätzlich die Pläne mit, sehen aber bei einigen Themen Änderungs- und Ergänzungsbedarf. 

Mit dem Gesetz sollen elektronische Verordnungen ab 1. Januar 2024 Pflicht werden. Ab Januar 2025 sollen Versicherte eine elektronische Patientenakte (EPA) erhalten, sofern sie nicht ausdrücklich widersprochen haben. Geplant ist zudem, dass Apotheken künftig assistierte Telemedizin anbieten dürfen. Konkret sollen die Teams in den Offizinen die Möglichkeit haben, Patienten zu ambulanten telemedizinischen Leistungen zu beraten. Sie sollen sie zudem vor Ort anleiten können, wenn sie diese in Anspruch nehmen möchten. Weiterhin sollen sie anlässlich einer telemedizinischen Leistung, beispielsweise einer Videosprechstunde, einfache medizinische Routineaufgaben zur Unterstützung durchführen dürfen. Während Ärzteverbände assistierte Telemedizin in Apotheken ablehnen, begrüßt die ABDA diese Möglichkeit. Zugleich hat die Bundesvereinigung den Gesetzgeber aufgefordert, die finanziellen, räumlichen und technischen Voraussetzungen für die neue Leistung konkreter zu benennen.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats betont in seiner Stellungnahme nun, dass die Einbindung von Apotheken in telemedizinische Versorgungsprozesse – vor allem im ländlichen Raum – grundsätzlich ein niedrigschwelliger Versorgungsansatz sein kann. Die Behandlungshoheit obliege aber weiterhin der versorgenden Ärztin beziehungsweise dem versorgenden Arzt. Zudem empfiehlt der Gesundheitsausschuss, zunächst in einzelnen Regionen zu erproben, welche Leistungen sich für eine derartige Versorgungsform eigneten. Dafür kämen beispielsweise ländliche oder strukturschwache Regionen infrage. Der Ausschuss dringt dabei darauf zu klären, »welche Aufgaben an das Personal in Apotheken im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten überhaupt delegiert werden können«, heißt es.

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