ABDA kritisiert Umgang mit Patientendaten |
ABDA-Vorstandsmitglied Anke Rüdinger monierte in der Mitteilung, die Bundesregierung habe es versäumt, die entscheidenden Weichen zu stellen, um unverhältnismäßige Eingriffe in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung zu vermeiden. »Die Absicht, den Kranken- und Pflegekassen die automatisierte datengestützte Auswertung patientenindividueller Gesundheitsdaten zu gewähren, sehen wir als einen schwerwiegenden Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und den Leistungserbringenden«, kritisierte Rüdinger. Kritisch sehe die Bundesvereinigung auch die sogenannten »Hinweise zum Aufsuchen eines Angebots eines Leistungserbringers«. Dies werde zu weiteren vorhersehbaren Verunsicherungen bei den Patientinnen und Patienten führen. Zudem erschließe sich nicht, wie eine Steigerung der Qualität der Empfehlungen und möglicher Leistungssteuerungen garantiert werden soll.
Rüdinger, die auch den »Digital Hub« der ABDA leitet, nahm außerdem Stellung zur im Entwurf des Digital-Gesetzes geplanten neuen Leistung »assistierte Telemedizin in Apotheken«. Zwar begrüße die Bundesvereinigung ausdrücklich die Möglichkeit für Apotheken, Patientinnen und Patienten mithilfe einer assistierten Telemedizin in Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten erweiterte Gesundheitsleistungen anzubieten. »Die Bundesregierung schafft es jedoch nicht, die wesentlichen Rahmenvorgaben für die finanziellen, räumlichen und technischen Voraussetzungen zu benennen«, bemängelte Rüdinger.
Noch wichtiger sei, dass beim E-Rezept kein »Wildwuchs bei dessen Weiterleitung« entstehe, erneuerte sie die bereits in der Anhörung zum Referentenentwurf geäußerte Kritik der ABDA. Die Krankenkassen dürften nicht mit ihren eigenen Apps in die Weiterleitung von E-Rezept-Schlüsseln eingebunden werden. »Der Gesetzgeber darf es nicht zulassen, dass die Krankenkassen solche sensiblen Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten zunächst erheben, um die Versorgung derselben Versicherten dann möglicherweise ganz gezielt zu steuern«, warnte Rüdinger. Zudem sei mit dem Einsatz der Kassen-Apps kein Mehrwert verbunden. Sobald die beiden Gesetzentwürfe in das parlamentarische Verfahren im Bundestag eingeführt werden, will sich die ABDA erneut zu Wort melden.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.