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Umweltaspekt berücksichtigen

Arzneistoffwahl mit gutem Gewissen

Weltweit sind Gewässer mit Arzneistoffen verunreinigt. Die EU will dagegen mit einem strategischen Ansatz vorgehen, doch der wird das Problem allein nicht lösen. Idealerweise ist bereits bei der Wahl des Arzneimittels an seine Umweltgefährlichkeit zu denken.
Annette Rößler
19.05.2021  07:00 Uhr

Umweltprüfung ohne Konsequenzen

Während die Umweltverträglichkeit und der Energieverbrauch bei der Entwicklung von Arzneistoffen in der Vergangenheit kaum berücksichtigt wurden, setzt hier allmählich ein Umdenken ein. So gibt es den Ansatz »benign by design«, bei dem nicht nur darauf geachtet wird, dass ein Arzneistoff seinen Anwendungszweck möglichst gut erfüllt, sondern auch, dass er nach Gebrauch leicht und vollständig abbaubar ist. Zudem sei die Bewertung der Umweltrisiken seit 15 Jahren fester Bestandteil des Zulassungsverfahrens, sagte Ina Ebert vom Umweltbundesamt (UBA), das in Deutschland für diese Prüfung zuständig ist.

Allerdings ist es für die Zulassung momentan noch unerheblich, wie gut oder schlecht ein Arzneistoff dabei abschneidet, denn »Umweltrisiken gehen nicht in die Nutzen-Risiko-Abwägung ein«, informierte Ebert. Auch ein Arzneistoff, dessen Rückstände in der Umwelt großen Schaden anrichten können, erhält also eine Zulassung, sofern seine Wirksamkeit und Verträglichkeit für den Menschen belegt sind. Im Einzelfall mag das gerechtfertigt sein, doch es besteht das Risiko, dass dadurch auch mögliche umweltverträglichere Ansätze in der Entwicklung auf der Strecke bleiben, wenn sie für den Hersteller aufwendiger und teurer sind.

Dass das nicht so recht zum Selbstbild Europas als grünem Kontinent passt, hat auch die EU gemerkt. Ende letzten Jahres kündigte die EU-Kommission eine Revision des europäischen Arzneimittelrechts an, deren Ziel unter anderem eine Stärkung der Umweltbewertung, aber auch mehr Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus von Arzneimitteln ist. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation hat auch das UBA Vorschläge eingereicht. Einer davon ist es, eine Art grüne Monographie für Arzneistoffe zu erstellen, in der geprüfte Umweltdaten gesammelt werden – auch und gerade für ältere Wirkstoffe, »denn diese werden oft in großen Mengen verwendet, aber es gibt kaum Informationen zu ihren Umwelteigenschaften«, sagte Ebert.

Möglichkeiten zur Risikominderung sind bereits jetzt vorhanden, wenn auch nur sehr begrenzt. So kann zum Beispiel in Fachinformation und Packungsbeilage ein spezieller Hinweis zur Entsorgung aufgenommen werden, etwa bei Hormonpflastern. »Auflagen für die Anwendung eines Arzneimittels, die der Patient befolgen soll, sind dagegen praktisch oft nur schwer umsetzbar beziehungsweise unverhältnismäßig«, sagte Ebert.

Doch warum eigentlich nicht? Sicher: Einem Krebspatienten, der infolge seiner Therapie umweltgefährliche Substanzen wie Zytostatika ausscheidet, ist es nicht zuzumuten, die Ausscheidungen zu sammeln und getrennt zu entsorgen. Bei einem Gesunden wäre es dagegen denkbar, dass er nach einer Röntgenuntersuchung für eine gewisse Zeit den Urin in Beuteln sammelt, um das Abwasser nicht mit dem Kontrastmittel zu belasten. Solche Optionen würden derzeit geprüft, berichtete Ebert. Als weiteres Beispiel nannte sie eine Karenzzeit nach der Anwendung von Externa, etwa eine Wartezeit von vier Stunden mit dem Duschen nach dem Auftragen einer Diclofenac-Salbe.

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