ARZ Haan sieht sich durch Sonderuntersuchung bestätigt |
Alexander Müller |
07.03.2024 14:18 Uhr |
Die ARZ Haan AG hat eine Sonderuntersuchung im WDS-Skandal in Auftrag gegeben und fühlt sich von dem Abschlussbericht bestätigt. / Foto: ARZ Haan AG
Anfang November hatte die FAZ erstmals über den Fall WDS berichtet. Der Pflegedienstleister hatte in der Corona-Pandemie unter anderem auf den Vertrieb von Schnelltests umgestellt. Es steht der Verdacht im Raum, dass WDS der Firma RZH Scheinrechnungen gestellt hat.
RZH ist eine hundertprozentige Tochter der ARZ Haan Unternehmensgruppe, die sich auf die Abrechnung sonstiger Leistungserbringer spezialisiert hat. Die für die Apothekenabrechnung zuständige ARZ Service GmbH ist von dem Fall nicht betroffen. Gegenüber den Apotheken betont das Rechenzentrum, dass die Apotheken von den Vorgängen nicht berührt seien.
WDS wurden im Rahmen des Factoringgeschäfts vom RZH Forderungen abgekauft, die aber offenbar keinen Gegenwert hatten. Als WDS im September 2022 Insolvenz anmelden musste, soll RZH einen Forderungsbestand von 15 Millionen Euro gehabt haben.
Die ARZ Consulting übernahm dann die WDS aus der Insolvenz und sicherte den Fortbestand mit einem Darlehen. Die komplette Führungsebene wurde ausgetauscht, nach ARZ-Angaben läuft das Unternehmen als Pflegedienstleister heute stabil.
Was allerdings ebenfalls läuft, ist ein Ermittlungsverfahren gegen einen früheren Geschäftsführer der WDS. Die Strafanzeige soll sein damaliger Kollege in der Geschäftsführung gestellt haben.
Die ARZ Haan AG hatte im September 2022 selbst eine Sonderuntersuchung bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC in Auftrag gegeben. Die FAZ zitiert aus dem Abschlussbericht von Ende 2022, der unter anderem an die Gläubigerbanken des Rechenzentrums verschickt wurde, darunter die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) als Miteigentümer der ARZ Haan AG.
Demnach ging es bei der beauftragten Untersuchung darum, »Unregelmäßigkeiten in der Abwicklung von Aufträgen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Covid-19-Tests« aufzudecken. Als Konsequenz rieten die Prüfer dem Rechenzentrum demnach eine »zivilrechtliche und strafrechtliche Würdigung der Geschehnisse im Hinblick auf den Geschäftspartner WDS und dem beteiligten Geschäftsführer«.
Wichtig für die ARZ Haan AG: Zwar fanden die PWC-Prüfer laut FAZ-Bericht Hinweise auf Compliance-relevantes Fehlverhalten. So seien etwa »Rechnungen erstellt, jedoch nicht sofort versandt und Mahnläufe ausgesetzt worden«. Aber: »Ein Beleg über die Kenntnis von möglichen fiktiven Abrechnungen seitens der involvierten Personen geht aus dem analysierten Datenbestand nicht hervor.«
Gegenüber der PZ teilte das ARZ Haan auf Nachfrage mit: »Wie in dem Beitrag berichtet wird, haben wir unmittelbar bei Hinweisen auf mögliche Unregelmäßigkeiten interne Prüfungen eingeleitet, sowie PWC als renommierte externe Forensiker mit der Aufklärung betraut. Der in der FAZ zitierten Quintessenz des Berichts – keine Kenntnis von möglichen fiktiven Abrechnungen – habe man nichts hinzuzufügen. »Zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen einen ehemaligen WDS-Geschäftsführer werden wir uns nicht äußern, da es sich hier um ein laufendes Verfahren handelt. Den Ermittlungsbehörden haben wir unsere vollumfängliche Kooperation zugesagt«, so ein ARZ-Sprecher gegenüber der PZ.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.