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Rezeptabrechnung

ARZ Haan gibt Entwarnung

Die Berichterstattung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zu den mutmaßlichen Problemen bei einer Tochter der ARZ Haan AG hat beim Rechenzentrum für Unruhe gesorgt. Gegenüber den Apotheken betont die für die Rezeptabrechnung zuständige ARZ Service GmbH, dass die Apotheken von den Vorgängen nicht berührt seien. Auch Rechtsanwalt und Steuerberater Bernhard Bellinger hat gegenüber seinen Mandanten Entwarnung gegeben.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 06.11.2023  16:20 Uhr

Spätestens seit der AvP-Insolvenz reagiert die Branche sehr nervös, wenn es Probleme bei einem Apothekenrechenzentrum gibt. Das war bei der Noventi-Krise der Fall, und ist auch bei den aktuellen Turbulenzen bei der ARZ Haan AG zu beobachten. Die FAZ hatte über mutmaßliche Scheinrechnungen beim Pflegedienstleister WDS berichtet, der später von der ARZ-Gruppe übernommen wurde. Laut Bericht soll die ARZ-Tochter RZH von Forderungsausfällen im Factoringgeschäft betroffen sein.

Die ARZ Haan AG hatte bereits eine Stellungnahme abgegeben und die Vorwürfe betreffend RZH zurückgewiesen. Weitere Auskünfte werden derzeit nicht gegeben. Gegenüber den Apotheken hat die Geschäftsführung der ARZ-Service GmbH nun nachgelegt. Die erhobenen Vorwürfe beträfen die WDS und einen Zeitraum, als der Dienstleister noch nicht Teil der Unternehmensgruppe war. Die betroffenen ehemaligen Mitarbeitenden der WDS seien nicht mehr im Unternehmen. »Die geäußerten Mutmaßungen berühren also die ARZ Service GmbH in keiner Weise, es geht hier um eine andere Gesellschaft und es geht nicht um Rezeptabrechnungen«, heißt es in der Stellungnahme. Das Unternehmen sei kerngesund und verfüge über eine starke Eigenkapitalquote. »Ihre Gelder sind bei uns gut aufgehoben«, versichert die Geschäftsführung.

Die Unruhe ist dennoch beim Rechenzentrum spürbar: Zahlreiche Nachfragen und vereinzelte Kündigungen haben das ARZ in der Zwischenzeit erreicht, einige Apotheken wollten ihr Geld vorab haben. Aus Sicht von Experten sind das Überreaktionen. Rechtsanwalt Morton Douglas hat gegenüber der von ihm beratenen Apothekenkooperation Elac Entwarnung gegeben und auch Steuerberater Bernhard Bellinger hat als Kernbotschaft an seine Mandanten verschickt : »Ich würde meine Rezepte ganz normal weiter beim ARZ Haan einreichen.«

Bellinger hat keine Bedenken

Die erste zentrale Frage betrifft aus Bellingers Sicht die Liquidität des Rechenzentrums. Der letzte publizierte Konzernabschluss der ARZ Haan AG zum 31. Dezember 2021 sei »sauber«. Hier stehe ein Gewinn von rund 6,9 Millionen Euro, 2020 seien es 5,3 Millionen Euro gewesen. Der Gewinnvortrag per Ende 2021 belaufe sich auf 46,2 Millionen Euro. Es sei also, so Bellinger, relativ viel Masse vorhanden, um auch einen Betrag von maximal 20 Millionen Euro wegzustecken, ohne dass es bei der Liquidität irgendwelche Engpässe geben dürfte.

Ob überhaupt noch Ausfälle in dieser Höhe drohen, ist gar nicht gesagt. In der Bilanz von 2022 sind Verlustübernahmen in Höhe von 4,4 Millionen abgeschrieben. Was die mutmaßlichen Scheinrechnungen angeht, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ehemalige Spitzen der WDS, nicht gegen Personen bei der ARZ-Gruppe. Gefährlich dürfte aber selbst ein Totalverlust nicht werden: ARZ Haan hat für 2021 ein Eigenkapital in Höhe von 62,5 Millionen Euro ausgewiesen, für 2022 65,6 Millionen Euro. Die Eigenkapitalquote habe damit zuletzt bei 87,9 Prozent gelegen.

Bellinger zufolge sind auch die Verbindlichkeiten des Rechenzentrums »völlig okay«. Aufgrund der Vorfinanzierung etwa beim Hersteller-Rabatt seien Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten gängig. Kritisch seien solche Verbindlichkeiten nur, wenn ihnen in der Aktiv-Seite der Bilanz kein entsprechender Betrag gegenüberstehe. Beim ARZ Haan seien im Umlaufvermögen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von rund 218 Millionen Euro – deutlich über den Verbindlichkeiten gegenüber Banken von 147 Millionen Euro und aus dem Abrechnungsgeschäft von 35 Millionen Euro. »Aus diesen Zahlen kann ich jedenfalls keine Schieflage der ARZ Haan AG ableiten«, so Bellinger. Zwar handele es sich um die Bilanz von 2021, es sei aber kaum vorstellbar, »dass man diese Wertigkeiten mit einem einzigen Geschäft der Größenordnung des WDS abschießen könnte«, so der Steuerberater.

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