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Handhabung in der Apotheke

Arbeitshilfen für die Corona-Impfstoff-Belieferung

Nächsten Dienstag ist es soweit: Der Pharmagroßhandel wird die ersten Ampullen Covid-19-Impfstoff ausgeeinzelt und bereits aufgetaut an die Apotheken liefern. Was die Apotheken bei der Annahme, Aufbewahrung und Weitergabe an die Arztpraxen beachten müssen, fassen neue Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer zusammen. 
Daniela Hüttemann
30.03.2021  13:32 Uhr

Eine erste Version des Dokuments »Lieferung der Covid-19-Impfstoffe an die niedergelassenen Ärzte« hatte die Bundesapothekerkammer bereits letzte Woche vorgelegt. Mittlerweile konnten einige bis dato offene Fragen dazu noch geklärt werden, sodass nun eine aktualisierte Version im passwortgeschützten Mitglieder-Bereich der ABDA-Homepage unter dem Punkt »Informationen zum Coronavirus« zu finden ist. Die Änderungen wurden kenntlich gemacht, zum Beispiel wie genau die Ärzte die Bestellung auszufüllen haben. Ergänzend dazu gibt es eine Standardarbeitsanweisung zum Umgang mit Tozinameran (Comirnaty®), dem Impfstoff von Biontech und Pfizer, in der Apotheke sowie ein Formular für die Begleitdokumentation zum Auftauvorgang und Transport.

In den ersten beiden Wochen der dezentralen Impfung, den Kalenderwochen 14 und 15 direkt nach den Osterfeiertagen, wird der Großhandel ausschließlich Comirnaty an die Apotheken ausliefern, die wiederum nur Hausärzte (sowohl Kassenärzte als auch Privatärzte) beliefern dürfen. Es soll sich bundesweit um rund eine Million Impfdosen handeln. Ab Kalenderwoche 16, also in der zweiten Aprilhälfte, soll die Covid-19 Vaccine Astra-Zeneca hinzukommen. Der Covid-19-Impfstoff von Moderna (wie Comirnaty ein mRNA-basierter Impfstoff) soll auf absehbare Zeit nicht im niedergelassenen Bereich ausgeliefert werden. Zum Janssen-Impfstoff, der letzten Medienberichten zufolge ab der zweiten Aprilhälfte in Deutschland zur Verfügung stehen soll, werden keine Angaben gemacht.

Ein Flussdiagram erläutert jeden einzelnen Schritt von der Bestellung der Arztpraxis bis zur Auslieferung samt genauer Zeitangaben, insbesondere für die erste Bestellung. Die Annahmefrist der Praxisbestellungen an die Apotheken ist heute um 12:00 Uhr abgelaufen, die Apotheken wiederum müssen alle Bestellungen bis heute 15:00 Uhr an den Großhandel übermittelt haben. Der meldet morgen die Zahl der lieferbaren Dosen an die Apotheken zurück. Noch am selben Tag geben die Apotheken diese Information an die von ihnen belieferten Arztpraxen weiter. Während die Arztpraxen Impfdosen bestellen, müssen die Apotheken diese auf Impfstoffampullen umrechnen. Dabei ist so zu kalkulieren, dass aus einer Comirnaty-Ampulle nach Verdünnung sechs Impfdosen gezogen werden können. Das Zubehör wie Kochsalzlösung muss nicht extra bestellt werden, sondern wir dementsprechend mitgeliefert.

Dienstagmorgen entnimmt der Großhandel die benötigten Comirnaty-Ampullen aus der Ultratiefkühlung und liefert sie in Kühlboxen bei 2 bis 8 Grad Celsius sowie mitbestelltes Impfzubehör an die Apotheken aus. Wichtig ist dabei eine genaue Dokumentation des Auftau-Zeitpunktes und der Transportzeit, was auch näher in den Standardarbeitsanweisungen aufgeführt ist. In der Apotheke sind die Ampullen gegebenenfalls im Kühlschrank zwischenzulagern, da eine Kühlkettenpflicht besteht. Der Transport zur Arztpraxis erfolgt ebenfalls in einer Kühlbox bei 2 bis 8 Grad Celsius. Dabei dürfen die Ampullen keiner Erschütterung ausgesetzt werden und sollten daher gut gepolstert werden.

Mit Blick auf die Stabilität und haftungsrechtliche Gründe empfiehlt die Bundesapothekerkammer, Comirnaty nicht in den Apotheken zu rekonstituieren, aufzuziehen und in dieser Form an die Arztpraxen auszuliefern. Die Auslieferung der ungeöffneten Ampullen soll noch am selben Tag, also Dienstag, 6. April, erfolgen, aber spätestens vormittags am Mittwoch, 7. April. Verimpft werden kann bis zu 120 Stunden nach Beginn des Aufbauprozesses. Daher ist es wichtig, dass die Apotheke die Information zum Auftauzeitpunkt an die Arztpraxis weitergibt. Dabei hilft die verfügbare Begleitdokumentation. Die maximale Transportzeit beträgt insgesamt zwölf Stunden innerhalb der 120 Stunden Haltbarkeit nach Auftauen.

Ab der Kalenderwoche 15 erfolgt die Auslieferung durch den Großhandel immer montags, die Weitergabe an die Arztpraxen bis spätestens dienstagmorgens.

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