Bloß Kritik? Oder gezielte Anfeindung und Verleumdung? Arbeitgeber müssen Mobbing am Arbeitsplatz aktiv bekämpfen und hierfür geeignete Maßnahmen ergreifen. / © Adobe/JackF
Mobbing am Arbeitsplatz ist nicht nur für Betroffene sehr belastend. Es kann auch das Betriebsklima insgesamt negativ beeinflussen. Arbeitgeber haben dabei nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung, Mobbing aktiv zu bekämpfen und hierfür geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Je nach Schwere des Verhaltens können Sanktionen von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung reichen. Entscheidend ist dabei eine klare Abgrenzung zwischen zulässiger Kritik und rechtswidrigem Mobbing sowie ein konsequentes Eingreifen, um betroffene Mitarbeiter zu schützen.
Doch wo verläuft die Grenze zwischen einer zulässigen Meinungsäußerung und Mobbing? Laut ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist Mobbing als systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren eines Arbeitnehmers durch Mitarbeiter oder Vorgesetzte zu verstehen. Es handelt sich um ein gezieltes und häufig dauerhaftes Verhalten, das darauf abzielt, das Opfer zu isolieren, psychisch zu schädigen oder seine Arbeitsleistung zu beeinträchtigen.
Die Grenze zwischen Mobbing und zulässiger Meinungsäußerung ist nicht zwingend eindeutig und hängt vom Kontext sowie der Häufigkeit und Schwere des Verhaltens ab. Grundsätzlich endet die Meinungsfreiheit dort, wo Verleumdung, üble Nachrede oder Beleidigung beginnen. Wer bewusst falsche Tatsachen verbreitet, die Ehre anderer verletzt oder zu Hass oder Gewalt aufruft, überschreitet die rechtlichen Grenzen der Meinungsäußerung eindeutig.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, bei Konflikten zwischen Mitarbeitern einzugreifen. Das ist in diversen Gesetzen festgelegt.
Gemäß § 241 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) trifft den Arbeitgeber eine Schutz- und Fürsorgepflicht, die ein gesundes und konfliktfreies Arbeitsumfeld sicherstellen soll. Nach § 3 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der Arbeitnehmer ergreifen, was auch den Schutz vor Mobbing umfasst.
Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Arbeitnehmer vor Diskriminierung, die häufig eine Ursache oder Form von Mobbing sein kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern oder zu beseitigen.