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Respektvolles Arbeitsumfeld
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Arbeitgeber müssen vor Mobbing schützen

Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstes Problem. Arbeitgeber stehen in der Verantwortung, ein respektvolles und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten und Konflikte frühzeitig zu entschärfen. Dabei gilt es einiges zu beachten.
AutorKontaktJasmin Herbst
Datum 01.12.2025  13:30 Uhr
Kündigung wegen Mobbings – Voraussetzungen

Kündigung wegen Mobbings – Voraussetzungen

Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer wegen Mobbings sowohl ordentlich als auch außerordentlich kündigen, muss dabei aber bestimmte rechtliche Voraussetzungen beachten: Zunächst muss ein Nachweis des Mobbings vorliegen. Der Arbeitgeber muss das Mobbingverhalten des Arbeitnehmers belegen können, etwa mit Aussagen von betroffenen Kollegen oder Zeugen, Dokumentation der Vorfälle oder Ergebnisse interner Untersuchungen. Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast.

Es besteht eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten: Mobbing stellt eine schwere Verletzung arbeitsrechtlicher Nebenpflichten zur Rücksichtnahme gemäß § 241 Absatz 2 BGB dar. Es kann zudem die Arbeitsatmosphäre und die Gesundheit der betroffenen Kollegen erheblich beeinträchtigen, was den Arbeitgeber zu Maßnahmen berechtigt.

Zudem bedarf es zunächst einer Abmahnung. Grundsätzlich ist bei verhaltensbedingten Kündigungen eine Abmahnung erforderlich (Kündigungsschutzgesetz). Sie dient dazu, den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und ihm die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern.

Versetzung möglich?

Darüber hinaus sind Versetzungsmöglichkeiten zu prüfen – als Alternative zu einer Kündigung. Ziel der Versetzung muss stets die Wiederherstellung des Betriebsfriedens und eine Rückkehr zum ordnungsgemäßen Betriebsablauf sein. Die Versetzung kann im Rahmen der arbeitsrechtlichen Regelungen und der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers erfolgen.

Wenn alle milderen Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder unzumutbar sind, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein. Eine außerordentliche Kündigung ist dabei nur möglich, wenn das Mobbing so gravierend ist, dass dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung während der Einhaltung einer Kündigungsfrist unzumutbar wäre.

Weitere Tipps zu Rechtsfragen in der Arbeitswelt finden Sie unter der PZ-Rubrik pharmastellen.jobs.

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