Arbeitgeber greifen GKV-Solidarprinzip an | 
| Cornelia Dölger | 
| 30.10.2025 11:08 Uhr | 
				
		
	
		Ihre Ideen, wie Kassen Geld sparen und Mehreinnahmen generieren könnten, hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in einem Positionspapier zusammengetragen. / © IMAGO/Zoonar
Mit den Sparvorschlägen ließen sich die Beiträge und die Lohnnebenkosten deutlich senken, zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) aus dem Papier. Die Kassenausgaben könnten damit in einem »optimistischen Szenario« um bis zu 50 Milliarden Euro im Jahr sinken, so die Erwartung.
Angreifen wollen die Arbeitgeber unter anderem ein Merkmal des Solidarprinzips innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): die Familienversicherung, konkret die Beitragsfreiheit mitversicherter Ehepartner, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen. Sie sollen demnach künftig einen Mindestbeitrag von rund 220 Euro pro Monat zahlen. Der Verband rechne dadurch mit Mehreinnahmen der Kassen von 2,8 Milliarden Euro im Jahr, schreibt die Zeitung.
Zudem fordert der Verband auch die Wiedereinführung der Praxisgebühr von zehn Euro, die 2013 nach neun Jahren wieder abgeschafft worden war, weil sie nicht den erhofften Steuerungseffekt brachte. Der Verband will die Abgabe laut FAZ in eine »Kontaktgebühr« ummodeln, die nicht wie vormals pro Quartal, sondern bei jedem Arztbesuch fällig werden solle. Außerdem solle für mehr Transparenz über Leistungen und Kosten nach jedem Arztbesuch ein Abrechnungsbeleg ausgestellt werden, der automatisch in die elektronische Patientenakte (ePA) fließen soll.
Die »Vorschläge der Arbeitgeber für eine Gesundheitsreform 2026« beinhalten laut dem Bericht zudem die Forderung, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel auf sieben Prozent zu senken – es sei nicht begründbar, warum Medikamente höher besteuert würden als Süßigkeiten, Katzenfutter oder Tiermedikamente.
Um die Kosten einzufangen, solle sich die GKV auf eine »Basissicherung« beschränken, fordern die Arbeitgeber. Diese solle die medizinische Versorgung sichern, gleichzeitig aber »verzichtbare Leistungen« ausschließen. Dazu zählt der Verband laut dem Bericht etwa »altersbezogene Leistungsausschlüsse« wie etwa teure Operationen an Hochbetagten.
Was eine »Basissicherung« genau einschließe, müsse noch definiert werden. Grundlegend solle aber sein, dass nur Behandlungen bezahlt werden, »deren Nutzen nachgewiesen ist und die wirtschaftlich erbracht werden«, zitiert die FAZ aus dem Papier. Einen vergleichbaren Vorschlag hatte Tino Sorge, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), unlängst eingebracht.