Arbeitgeber greifen GKV-Solidarprinzip an |
| Cornelia Dölger |
| 30.10.2025 11:08 Uhr |
Auch bei Krankenhausabrechnungen setzt man an. Diese müssten künftig »uneingeschränkt überprüft werden«. Auch höhere Patientenzuzahlungen um 50 Prozent sieht das Papier vor. Damit betrüge die Eigenbeteiligung an Arzneimitteln, an Reha- und Klinikaufenthalten sowie an den Fahrtkosten dann mindestens 7,50 Euro statt fünf Euro, der Höchstbetrag 15 statt zehn Euro.
Auch das Thema versicherungsfremde Leistungen gehen die Arbeitgeber an. So müsse der Bund zehn Milliarden Euro mehr im Jahr für die Beiträge von Bürgergeldempfängern zur Verfügung stellen. Deutlich aufgestockt werden müsse der jährliche Bundeszuschuss von derzeit 14,5 Milliarden Euro auf 22,5 Milliarden Euro.
Neben dem »optimistischen« zeichnen die Arbeitgeber demnach auch ein »realistisches« Szenario, das 30 bis 40 Milliarden Euro bei den Kassen einsparen könnte. Damit ließen sich die jährlichen GKV-Ausgaben um zehn Prozent verringern, heißt es. Dadurch wiederum sei eine Senkung der Beitragssätze um 1,5 bis 2,0 Prozentpunkte möglich. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer würden entlastet, weil sie nach der Lesart für den allgemeinen und für den Zusatzbeitrag nicht mehr durchschnittlich 17,5 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens an die Kassen zahlen, sondern nur noch 15,5 bis 16 Prozent, heißt es.
»Die viel zu hohen Beitragssätze dürfen nicht noch weiter steigen und müssen baldmöglichst wieder sinken«, zitiert die FAZ Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Man bringe mit dem Papier »klare Vorschläge« für die Finanzkommission Gesundheit zur GKV-Reform ein, die bis März 2026 Reformvorschläge vorlegen soll.