Die meisten DiGA enthalten auch Videomaterial. Die Inhalte sind modular aufgebaut und bieten neben Informationen zu der entsprechenden psychischen Erkrankung auch Elemente der Verhaltenstherapie. / © Getty Images/damircudic
Seit der Einführung der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Jahr 2020 sind zahlreiche Apps auf den Markt gekommen. Mehr als 75 Programme listet das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) derzeit – 30 davon für den Bereich Psyche (Stand Februar 2026). Die Angebote richten sich unter anderem an Menschen mit Depressionen, Angststörungen, Schlafproblemen, Phobien oder ADHS. Die geprüften Programme können von Ärzten sowie Psychotherapeuten verordnet werden und sollen Patientinnen und Patienten dabei unterstützen, mit Erkrankungen umzugehen.
Enno Maaß, Psychotherapeut und Bundesvorsitzender der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV), beschreibt DiGAs als »teilweise gut gemachte psychoedukative Aufklärungsinhalte«. Das bedeutet: Sie vermitteln verständliche Informationen über psychische Erkrankungen und die dahinterliegenden Prozesse, ergänzt durch konkrete Hilfestellungen, Übungen und praktische Tipps, die Betroffene dabei unterstützen sollen, Symptome im Alltag zu bewältigen.
Wichtig ist die Abgrenzung: Es gibt zahlreiche Apps zur mentalen Gesundheit – von Meditations- bis Coaching-Tools. Aber nur DiGA, die beim BfArM gelistet sind, sind nach ärztlicher oder psychotherapeutischer Verordnung erstattungsfähig, werden also von den Krankenkassen bezahlt.
Verordnen dürfen DiGAs laut Maaß nahezu alle Behandelnden, darunter Hausärzte, Psychotherapeuten, Psychiater sowie verschiedene Fachärzte. Die Verordnung erfolgt noch per klassischem Rezept. Das reichen Versicherte bei ihrer Krankenkasse zur Prüfung ein. Die Krankenkasse stellt dann nach erfolgreicher Prüfung einen Zugangscode zur Verfügung, mit dem etwa die verschriebene DiGA genutzt werden kann. Versicherte können auch direkt einen Antrag auf Genehmigung bei ihrer Krankenkasse stellen, wenn bereits eine entsprechende Indikation vorliegt. Verschreibungen sind meist auf 90 Tage begrenzt, danach muss die DiGA erneut verordnet werden.