| Cornelia Dölger |
| 17.03.2026 11:26 Uhr |
Über das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) soll der Bundestag bald final abstimmen. / © Imago/IPON
In gut vier Wochen soll das ApoVWG im Bundestag final beraten werden, avisiert ist nach Informationen der PZ der 16. April für die 2. und 3. Lesung. Erstmals hatten sich die Abgeordneten im Bundestag am 27. Februar mit dem Entwurf befasst. Bei dieser Gelegenheit bekräftigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), dass sie an der angekündigten Honoraranpassung festhalte.
Der Bundesrat hat ebenfalls klar Position bezogen und in seiner Stellungnahme grundlegende Änderungen an dem Entwurf gefordert. Das ApoVWG ist zwar kein zustimmungsbedürftiges Gesetz, aber das heißt nicht, dass die Länder nicht mitreden dürfen. Sie signalisierten klar, dass sie etwa bei PTA-Vertretung oder dem Thema Zweigapotheken noch nachbessern wollen. Die rund 30 Änderungsvorschläge wies die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung allerdings größtenteils zurück.
Die Stellungnahme der Länderkammer ist gleichwohl ein wichtiger Indikator für die Länderposition – und zudem verhallt die Kritik nicht: Nach wie vor setzen sich etliche Landesministerinnen und -minister für Nachbesserungen ein. Rückenwind gibt es auch für die anstehenden Apothekenproteste.
Sollte der Bundestag das Gesetz also beschließen und die Länder mit wichtigen Inhalten nach wie vor nicht einverstanden sein, können sie den Vermittlungsausschuss anrufen, der seinerseits Änderungsvorschläge machen kann. Er kann theoretisch auch empfehlen, den Gesetzesbeschluss ganz aufzuheben.
Gibt es dann eine Einigung, beschließt der Bundestag das Gesetz mit den Änderungen erneut. Falls aber in drei Vermittlungsrunden keine Einigung erzielt wurde, können die Länder binnen zwei Wochen Einspruch gegen den Beschluss einlegen. Daher werden nicht-zustimmungsbedürftige Gesetze wie das ApoVWG Einspruchsgesetze genannt. Viel wahrscheinlicher wäre aber, dass der Vermittlungsausschuss angerufen und das Gesetz dadurch ausgebremst wird.
So weit ist es aber noch nicht. In den kommenden Wochen können entscheidende Weichen für das Gesetz gestellt werden; nicht zufällig finden die Apothekenproteste genau jetzt statt. Die ABDA will damit den Kurs der Bundesgesundheitsministerin stützen, die pro Honorarerhöhung argumentiert, die Entscheidung aber nicht »im luftleeren Raum« treffen kann, wie Anke Rüdinger, Vorsitzende des Berliner Apothekervereins sowie Vize-Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), in der aktuellen Folge von »PZ Nachgefragt« feststellte. Rüdinger appellierte an die Apothekenteams, jetzt Geschlossenheit zu zeigen.
An diesem Mittwoch gibt es dem Vernehmen nach Gespräche zwischen den Regierungsfraktionen sowie dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Dabei sollen die Prüfbitten beider Fraktionen besprochen werden und das BMG seine Bewertungen dazu abgeben. Gegenstand der Gespräche sind damit also Schmerzpunkte wie die geplante PTA-Vertretung, an der das BMG weiter festhält, zuletzt die Vorgaben dafür aber deutlich verschärfte.