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Antrag

Apotheker wollen alle Totimpfstoffe verimpfen dürfen

Die Hauptversammlung der Apothekerinnen und Apotheker hat sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, die Impfangebote in Apotheken auf alle Totimpfstoffe zu erweitern.
Christina Hohmann-Jeddi
18.09.2025  11:30 Uhr

Bisher dürfen Apotheken Impfungen gegen Covid-19 und saisonale Grippeimpfungen anbieten. In Zukunft könnte das Impfangebot dort auf alle Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen ausgeweitet werden. Eine entsprechende gesetzliche Regelung ist zumindest das Ziel eines Antrags, der gestern beim Deutschen Apothekertag mit großer Mehrheit der anwesenden Delegierten angenommen wurde. Der Weg bis zur Zustimmung war aber steinig – und mit mehreren Anträgen zur Geschäftsordnung gepflastert.

Der Hintergrund des Antrags ist, dass Apotheken auch auf Wunsch der Politik verstärkt genutzt werden sollen, um die Impfquoten zu verbessern. Das hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am Vortrag bestätigt. Bislang bieten aber nur etwa 10 Prozent der Apotheken Impfungen an. Ein Hinderungsgrund ist, dass Grippe- und Covid-19-Impfungen vor allem im Herbst erfolgen und somit Impfungen nicht ganzjährig angeboten werden können. Um eine Routine in Offizinen zu entwickeln, wäre es gut, alle Totimpfstoffe verimpfen zu dürfen. Dieser Punkt des Antrags war – nach dem Motto »wer gegen Covid-19 und Grippe impfen kann, kann auch gegen andere Erreger impfen« – unstrittig.

Viel diskutiert wurde allerdings ein Aspekt des Antrags, der zunächst einen Kontrahierungszwang für die Impfleistung in Apotheken anregte. Dies stieß auf Widerstand in der Hauptversammlung. So hieß es etwa, die Basis eines Kontrahierungszwangs sei eine ärztliche Verordnung, die im Fall einer Impfung in Apotheken nicht vorliege. Auch könnte ein Kontrahierungszwang einige Apotheken, die bislang nicht impfen, überfordern. Zunächst müsse das Impfen etabliert werden und auch räumlich in Apotheken abgebildet werden können, bevor eine Art von Verpflichtung diskutiert werden könne. Tatjana Zambo, Präsidentin des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg, plädierte daher dafür, hier »keinen vorauseilenden Gehorsam zu leisten«.

Nach Streichung der Passage zum Kontrahierungszwang stimmten die Delegierten dem Antrag zu. Exakt fordert dieser, eine gesetzliche Erweiterung zur Durchführung aller Schutzimpfungen mit allen Totimpfstoffen (zum Beispiel Diphtherie, Hepatitis B, Poliomyelitis, Pertussis, Tetanus, Pneumokokken und FSME) in Apotheken bundesweit vorzuschlagen.

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