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VOASG abgesegnet

Apotheker werten Gesetz als Beitrag zur Zukunftssicherung

Die Apotheker begrüßen das am heutigen Freitag vom Bundesrat gebilligte Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) als »Startschuss für eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung der Patienten in Deutschland«. Apotheker und Patienten bekämen dadurch mehr Sicherheit für die Zukunft.
Cornelia Dölger
27.11.2020  12:06 Uhr

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt betonte, das Gesetz könne »für neue Zuversicht sorgen, da es ordnungspolitische, betriebswirtschaftliche und pharmazeutische Perspektiven aufzeigt«. Gerade für junge Apotheker sei ein »belastbarer Ausblick, wie er seine Patienten in zwei, fünf oder zehn Jahren versorgen kann«, wichtig, sagte Schmidt mit Blick auf die schwierige Nachfolgersuche. Solch einen Ausblick hätten Gesellschaft und Politik nun durch das VOASG geschaffen.

Mit dem VOASG biete sich die Möglichkeit, den Apothekerberuf attraktiver zu machen, so Schmidt weiter, etwa durch die Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen wie der Medikationsanalyse. Zudem würden dadurch Versorgungsdefizite behoben und Kosten für Krankenkassen eingespart. Dass diese Leistungen mit den Krankenkassen verhandelt werden müssen, werde allerdings eine »herausfordernde Aufgabe«.

Gleichpreisigkeit auch bei der PKV

Insgesamt erfährt das Gesetz von vielen Apothekern Zuspruch, unumstritten ist es aber nicht. Nach wie gibt es vor allem den Ruf nach Gleichpreisigkeit auch im PKV- und Selbstzahlersegment, die das VOASG bislang nicht umfasst. Auch die Forderung nach einem Verbot des Rx-Versandhandels in Deutschland ist nicht vom Tisch. Thomas Benkert, seit gestern neuer Präsident der Bundesapothekerkammer sowie seit Langem Präsident der bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK), hatte sich noch vor Kurzem für das Festhalten an einer solchen Forderung ausgesprochen. »Das Rx-Versandverbot ist der einzig mögliche Weg, die Gleichpreisigkeit darzustellen. Dieses Anliegen habe ich nicht aufgegeben«, so Benkert im Oktober bei einer Online-Infoveranstaltung der BLAK. Gerade für die Vergütung der pharmazeutischen Dienstleistungen gibt es aber viel Zustimmung.

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