Apotheker wegen Paxlovid-Handel vor Gericht |
Alexander Müller |
08.11.2024 14:30 Uhr |
Sein Rechtsanwalt hatte zuvor noch einige Anmerkungen verlesen. So sei der Vorwurf der Untreue in besonders schwerem Fall »überdenkenswert«. Die Apotheken durften demnach nach der Allgemeinverfügung Paxlovid zunächst in unbegrenzter Menge bevorraten, die Eigentümerschaft des BMG sei nicht ersichtlich gewesen.
Und bei der Berechnung des tatsächlichen Vermögensnachteils werde in der Klage übersehen, dass dem Bund auch bei pflichtgemäßem Verhalten kein kleinerer Schaden entstanden wäre – angesichts des Einkaufswerts des BMG in Höhe von 665 Euro. Die gelieferten Paxlovid-Packungen hätten zudem nur noch eine Haltbarkeit von drei Monaten gehabt, der »Ladenhüter« hätte nach Ablauf ansonsten vernichtet werden müssen. So gehe es übrigens 420.000 Packungen, die derzeit verfallen beim Bund lagerten – fast die Hälfte der ursprünglich bestellten Bestände. Sein Mandant hätte die 2701 Packungen regulär nie verkaufen können, betonte der Anwalt.
Zu den mutmaßlichen Verstößen gegen des Arzneimittelgesetz (AMG) sagte der Verteidiger, dass der Vorwurf des illegalen Großhandelsbetriebs nicht erfüllt sei. Für eine Gewerbsmäßigkeit müsse der Handel planmäßig, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgen, hier gehe es aber um eine vorrübergehende Einnahmequelle. Es habe sechs Verkäufe in zehn Tagen gegeben, weitere Verkäufe seien nicht beabsichtigt gewesen.
Als Zeugin wurde beim ersten Prozesstag noch die Ermittlungsführerin gehört. Sie berichtete, dass Apotheker S. sehr kooperativ gewesen sei und die Belege in der Warenwirtschaft schlüssig gewesen seien. Etwas verwundert zeigte sich der Vorsitzende Richter Bo Meyer, dass keine Anstrengungen unternommen wurden, den Käufer der 2701 Paxlovid-Packungen zu ermitteln. Die Hauptkommissarin gab zu Protokoll, dass der Ankäufer dem Apotheker nicht namentlich bekannt gewesen sei und er nur eine »Allerweltsbeschreibung« habe abgeben können. »Er war der Beschuldigte, die andere Person hat mich nicht weiter interessiert«, so die Ermittlerin.
Das Verfahren wird am 13. November fortgesetzt, dann sollen eine Beamtin des BMG sowie drei Mitarbeiterinnen aus der Apotheke des S. als Zeugen gehört werden.
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