| Cornelia Dölger |
| 12.02.2026 16:20 Uhr |
Die Kasse wirft Fehske und seinem Team nach seiner Darstellung »unwirtschaftliche Überversorgung« in Verbindung mit einem Verstoß gegen §17 Absatz 5 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) vor. Der Passus regelt, dass vor der Abgabe verschriebener Arzneimittel etwaige Unklarheiten beseitigt werden müssen, zum Beispiel erkennbare Irrtümer, unleserliche Verschreibungen oder sonstige Bedenken.
»Sonstige Bedenken« gegen die Verschreibung hätte das Apothekenteam im Fall der beiden Verordnungen haben müssen, meint die Kasse laut Fehske. Die Therapie-Reichweite hätte ihrer Meinung ausgereicht, eine Bevorratung sei nicht nötig gewesen. Das Apothekenteam hätte demnach beim verordnenden Arzt Rücksprache halten müssen, um Bedenken auszuräumen, und im Zweifel nicht beliefern dürfen.
Die Kasse machte kurzen Prozess und kürzte Fehskes Rechnung um insgesamt 87.225,47 Euro für die beiden strittigen Verordnungen. Zum Sachverhalt äußern will sie sich aktuell nicht und verweist gegenüber der PZ auf das laufende Verfahren.
Mit Retaxen müssen Apotheken nach wie vor leben, auch wenn die Bundesregierung die Risiken entschärfen will. Solche Dimensionen wie im Fall von Idhifa hätten ihn und sein Team aber getroffen, sagt Fehske. Man habe sich sofort auf Fehlersuche begeben und die Vorgänge gründlich untersucht.
Sein Fazit: Es gab Fehler, vor allem bei der Taxation der Rezepte, in einem Fall auch in puncto zeitnahe Rezeptbearbeitung. Diese Fehler stehen nach Fehskes Einschätzung aber in keinem Verhältnis zu ihren Folgen. Einen prozentualen Abzug hätte Fehske nachvollziehen können, nicht aber die »Höchststrafe« der Nullretaxation.
Er ging daher auf die Kasse zu und schlug einen Vergleich vor – erfolglos. Nun klagt Fehske vor dem Sozialgericht Dortmund. Streitwert sind besagte 87.225,47 Euro. Seine Anwälte reichten die Klage am 5. Dezember vergangenen Jahres ein.
Was ihn im Nachgang umtreibt, ist die Frage, ob und wie er als Apothekenleiter hätte die Reißleine ziehen müssen. »Wir leben im Spagat von Kontrahierungszwang und Nullretax mit den entsprechenden wirtschaftlichen Folgen, bis hin zur möglichen Gefährdung eines Apothekenbetriebs«, schildert er. Seiner Auffassung nach gibt es für den Kontrahierungszwang keine Einschränkungen für Importe wie Idhifa, selbst wenn diese sehr teuer seien. Er sei sich aber bewusst, dass es dazu bei den Kolleginnen und Kollegen oder auch bei den Verbänden andere Positionen gebe. Und dennoch: »Aus meiner Sicht jedenfalls musste ich das Rezept beliefern.«