| Cornelia Dölger |
| 12.02.2026 16:20 Uhr |
Sein Team habe aus dem Fall gelernt, erzählt Fehske. Auch wenn die Internationale Rathaus-Apotheke womöglich öfter mit Importarzneimitteln zu tun habe als der Durchschnitt, bleibe es doch eine besondere Gemengelage. Für künftige Herausforderungen will man gewappnet sein. »Wir haben unseren QM-Prozess angepasst, alle damit in Verbindung stehenden Mitarbeiter intensiv nachgeschult und beim anstehenden externen QM-Audit explizit darum gebeten, den angepassten Prozess zu auditieren, wie auch die Angemessenheit unserer ergriffenen Maßnahmen«, so Fehske.
Rückendeckung gibt ihm aktuell die Einschätzung seiner Anwälte in Sachen »sonstige Bedenken«, die die Kasse im Zusammenhang mit der »unwirtschaftlichen Überversorgung« thematisiert hatte. Ihm sei nun klar, warum Apotheken hier keine Orientierungswerte hätten: »Einfach weil das zu überprüfen überhaupt nicht unsere Aufgabe ist«, so Fehske.
Vielmehr beschränkten sich demnach die in §17 Absatz 5 ApBetrO genannten »sonstigen Bedenken« auf pharmakologische und pharmazeutische Sachverhalte. »In die ärztliche Therapiehoheit dürfen wir hingegen nicht eingreifen, und dazu würde auch gehören, infrage zu stellen, ob eine Verschreibung wirtschaftlich notwendig sein würde«, so Fehskes Ansicht.
Um nicht weniger als die Frage, ob Apotheken eine »wirtschaftliche Kontrollinstanz der Krankenkassen« werden sollten, könnte es also in seinem Verfahren gehen, mutmaßt Fehske – »mit eigenem Haftungsrisiko einer Vollabsetzung, falls wir etwas übersehen sollten«. Im Zeitalter der Hochpreiser sei dies »eine wahrlich gruselige Vorstellung«. Realistischer Termin für die mündliche Verhandlung ist »nicht vor 2028«.