| Cornelia Dölger |
| 12.02.2026 16:20 Uhr |
Apotheker Christian Fehske streitet vor dem Sozialgericht Dortmund um eine sehr hohe Retaxation. Es geht um ein aus den USA importiertes Krebsmedikament. / © PZ/Alois Mueller
Dem Rechtsstreit zugrunde liegt eine Belieferung mit Idhifa (Enasidenib), einem Krebsmedikament zur Behandlung einer akuten myeloischen Leukämie. Fehskes Team in der Internationalen Rathaus-Apotheke im westfälischen Hagen versorgte 2023 eine erkrankte Frau aus Iserlohn damit. Weil das Präparat in der EU nicht zugelassen ist, musste Fehske es aus den USA importieren – pro Packung mit 30 Tabletten, die für einen Monat ausreicht, wurde damals ein Einkaufspreis von umgerechnet mehr als 43.000 Euro berechnet.
Auch wenn der astronomische Packungspreis ihn schlucken ließ: Apotheken unterliegen dem Kontrahierungszwang und dürfen ein Rezept nicht etwa mit der Begründung ablehnen, dass ihnen die Beschaffung zu umständlich oder das Präparat zu teuer ist. Fehske bestellte also. Der PZ schilderte er nun den weiteren Verlauf des Falls.
Die AOK Nordwest erstattete demnach die ersten fünf Packungen anstandslos, das Geld für die sechste und siebte zog sie aber von der Monatsabrechnung ab. Fehske hatte zuvor die vierte und fünfte Packung auf einmal bestellt, damit die Patientin die Therapie nicht unterbrechen muss. Aus Sicht der Krankenkasse hätte die Apotheke danach weder das sechste noch siebte Rezept beliefern dürfen, ohne vorher ärztliche Rücksprache gehalten zu haben, so Fehske.
Er habe seinerzeit die längere Beschaffungsdauer durch den Import aus den USA berücksichtigt. Sie habe damals bei 34 Tagen gelegen. Fehske berief sich zudem auf die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfohlene Arzneimittelreserve von zehn Tagen sowie auf frühere Äußerungen einer AOK-Mitarbeiterin in einem anderen Zusammenhang. Demnach sei eine Reserve von 14 Tagen »bei unsicherer Beschaffungsdauer auf jeden Fall sinnvoll«.
So oder so hätte das Team, um die Therapie unterbrechungsfrei fortsetzen zu können, das Präparat »spätestens vier Tage später bestellen müssen, als wir damals bestellt haben«, erinnert sich Fehske.
In Sicherheit wiegte ihn auch, dass der Apotheke patientenseitig eine schriftliche Kostenübernahmezusage der AOK Nordwest für einen gültigen Zeitraum vorgelegen habe, wie er berichtet. Außerdem sei »eine patientenindividuelle Bevorratung zur Vermeidung von Therapieunterbrechungen ausdrücklich ärztlich gewünscht« gewesen; mögliche Verordnungsfehler habe die verordnende Praxis schriftlich ausgeschlossen. Der Fairness halber weist Fehske aber darauf hin, dass diese Versicherung aus der Praxis erst nachträglich kam, als die Retaxation schon ausgesprochen war.