Apotheker sollen Corona-Impfstoffe doch nicht rekonstituieren |
Rekonstitution nicht in der Apotheke: Laut Landesregierung NRW muss der Biontech-Impfstoff direkt vor Ort in den Impfzentren applikationsbereit gemacht werden. / Foto: Biontech
Der mRNA-Impfstoff der Firmen Biontech/Pfizer dürfte einer der ersten sein, der gegen das Coronavirus europaweit zugelassen werden könnte. Läuft alles nach Plan, könnte die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) das Präparat noch vor Jahresende zulassen – schon in den Tagen nach der Zulassung könnten die Massenimpfungen in der EU beginnen. Auch die Bundesländer bereiten sich derzeit auf diese Massenimpfungen vor. Ganze Konzerthallen und Fußballstadien werden dafür als Impfzentren vorbereitet.
Aber die Impfaktion hat auch mehrere pharmazeutische Komponenten. Den Biontechs Impfstoff BNT162b2 muss nach Auftauen und vor Applikation noch mit Kochsalzlösung verdünnt werden. In Nordrhein-Westfalen hatten die Apotheker beispielsweise mit der Politik vereinbart, dass etwa 100 auf die Zytostatika-herstellende Apotheken die Impfstoffe rekonstituieren, um sie dann applikationsbereit an die Impfzentren auszuliefern. Im Interview mit der Pharmazeutischen Zeitung hatte Thomas Preis, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, vor wenigen Tagen diese Gespräche bestätigt und versichert, dass die Apotheken im Bundesland dies leisten könnten.
Und auch in ihrer Organisationsskizze hatte das Land NRW dies bereits so aufgeschrieben: Konkret sollten die vom Bund eingekauften Biontech-Impfstoffe direkt vom Hersteller an die steril herstellenden Apotheken geliefert werden, bevor sie dort aseptisch rekonstituiert und an die Impfstellen ausgeliefert werden. Vorgesehen war, dass pro Impfzentrum zwei steril herstellende Apotheken tätig werden. Pro Tag sollten die etwa 100 Apotheken auf diese Weise bis zu 100.000 Impfdosen applikationsbereit machen.
Doch aus diesem Plan wird nun nichts mehr. Der PZ liegt ein Schreiben des NRW-Gesundheitsministeriums (MAGS) an die vier Apotheker-Standesvertretungen im Land vor, in dem die Landesregierung den Apothekern eine Absage erteilt. Eine Beteilung der Apotheken an der aseptischen Rekonstitution des Impfstoffes sei »leider nicht möglich«, heißt es in diesem Schreiben. Und zur Begründung: »Dem MAGS wurden keine Stabilitatsdaten zum Transport des rekonstituierten Impfstoffes vorgelegt. Ferner hat der pharmazeutische Unternehmer mitgeteilt, dass nach Rekonstitution der Impfstoff nicht mehr transportiert werden kann.«
AVNR-Chef Preis zeigte gegenüber der PZ Verständnis für diese Kehrtwende. Laut Preis stehen die Apotheker aber weiterhin im Gespräch mit der Landespolitik. »Natürlich müssen die Stabilitätskriterien des Impfstoffs beachtet werden. Allerdings ist es durchaus möglich, dass die Politik zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf uns zukommt. Wir stehen mit dem Ministerium weiter im Gespräch. Wir signalisieren der Politik ganz klar, dass sie sich auf unsere Kompetenz verlassen kann bei der Bewältigung dieser wichtigen Aufgabe.«
Biontech hatte am Vortag in einer Pressekonferenz angegeben, vom Werk aus werde der Impfstoff gemeinsam mit Pfizer in speziellen Transportboxen bei minus 70 Grad Celsius an die Impfzentren ausgeliefert. So aufbewahrt seien der Impfstoff 30 Tage haltbar. Aufgetaut im Kühlschrank (2 bis 8 Grad) gelte eine Aufbrauchfrist von fünf Tagen. Nach Verdünnung auf die endgültige Konzentration müssten die fünf Dosen einer Ampulle innerhalb von sechs Stunden verimpft werden.
Die Impfstoffe von Astra-Zeneca und Moderna werden bereits in der endgültigen Konzentration in Mehrdosen-Ampullen geliefert, wie die Unternehmen der PZ auf Nachfrage mitteilten. Hier ist bis auf das Spritzenaufziehen kein zusätzlicher Schritt nötig.