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Krankenhausgesetz Niedersachsen

Apotheker loben Meilenstein

Die Landesapothekerkammer (LAK) Niedersachsen begrüßt die Einführung von Stationsapothekern in den Kliniken des Landes. Sie rechnet mit einem großen Interesse der Apotheker an entsprechenden Stellen.
Stephanie Schersch
25.10.2018  13:56 Uhr

Als erstes deutsches Bundesland hat Niedersachsen am Mittwoch ein Gesetz verabschiedet, dass Apotheker auf den Stationen der Krankenhäuser vorsieht. LAK-Präsidentin Magdalene Linz lobte den einstimmigen Beschluss des Landtags. »Die Novellierung ist ein Meilenstein in Bezug auf die Verankerung pharmazeutischer Kompetenz in einem Gesetz«, sagte sie.

Neben der Novelle hatte das Parlament auch einem Entschließungsantrag zugestimmt, mit dem sie die Landesregierung zur Prüfung auffordert, inwieweit der Bund die Kosten für die Anstellung der Apotheker refinanzieren könnte. Zudem wollen sie erörtern lassen, ob der Stationsapotheker als ein Qualitätskriterium für Krankenhäuser anerkannt werden könnte. Dieser weitergehende Beschluss bedeute »zusätzlichen Rückenwind«, so Linz.

Aus Sicht der Kammer werden Stationsapotheker das Netz der Patientensicherheit deutlich engmaschiger gestalten und gerade in Zeiten zunehmender Versorgungsunsicherheit die Arzneimitteltherapie sicherer machen. Die niedersächsische Krankenhausgesellschaft hingegen hält wenig von dem neuen Gesetz. Sie bezweifelt, dass überhaupt ausreichend Apotheker zur Verfügung stehen werden, um die Vorschrift zu erfüllen.

Das Interesse der Pharmazeuten an entsprechenden Stellen sei groß, auch unter den jungen Kollegen, hielt LAK-Präsidentin Linz dagegen. »Die Aufgaben eines Stationsapothekers sind bei den Absolventen des Pharmaziestudiums sehr beliebt.« Gerade die pharmazeutischen Herausforderungen im Krankenhaus seien für viele Apotheker reizvoll.

Foto: Fotolia/Sebastian Rothe

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