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Vertretungsbefugnis für PTA

Apotheker lehnen Vorschlag als »nicht zielführend« ab

Ein Vorschlag des CDU-Politikers Alexander Krauß über eine stundenweise Vertretungsbefugnis von PTA sorgte in den vergangenen Tagen in den Sozialen Medien für Diskussionen. Für die Bundesapothekerkammer ist eine solche Idee jedoch nach wie vor indiskutabel.
Ev Tebroke
23.08.2021  17:02 Uhr

Angesichts akuten Nachwuchsmangels in den Offizinen hatte der sächsische Gesundheitspolitiker Alexander Krauß (CDU) sich vergangene Woche für mehr Kompetenzen für die Berufsgruppe der pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) eingesetzt. In diesem Zusammenhang plädierte er auch dafür, dass PTA Apotheker kurzzeitig vertreten dürfen sollten. Seiner Meinung nach hätten erfahrene Apothekenmitarbeiter mit ausreichender Berufserfahrung durchaus die Kompetenz und das Einschätzungsvermögen für einen solchen Einsatz, erklärte er auch im PZ-Interview. Nach einer Mindest-Berufserfahrung von fünf Jahren sollten sie »stundenweise einspringen« können, so Krauß. Diese Vertretungsbefugnis könne per Weiterbildung erfolgen.

Die Apothekerseite hält jedoch nach wie vor nichts von dieser Idee und verweist auf die Apothekenbetriebsordnung. Darin sei eindeutig geregelt, dass immer ein Apotheker oder eine Apothekerin in der Apotheke anwesend sein müssten, so die Bundesapothekerkammer (BAK) auf Anfrage der PZ. »Diese Regelung dient der Arzneimittelsicherheit und damit vor allem der Patientensicherheit.« Patientinnen und Patienten könnten sich darauf verlassen, dass immer eine approbierte Fachkraft anwesend ist, die möglicherweise auftretende Probleme zusammen mit der PTA lösen kann. Dieses »pharmazeutische Sicherheitsnetz« sei auch für berufserfahrene PTA »unverzichtbar«. »Deshalb lehnen wir auch die stundenweise Vertretung von Apothekern und Apothekerinnen durch PTA als nicht zielführend ab.«

Diskussion nicht neu

Die Diskussion ist nicht neu. Seit Jahren fordert die Seite der PTA mehr Kompetenzen und Aufstiegsmöglichkeiten in ihrem Beruf, um diesen aufzuwerten und für den Nachwuchs attraktiver zu machen. Zuletzt hatte sie 2019 viel Hoffnung in das sogenannte PTA-Reformgesetz gesetzt, das eine Novellierung des Berufsbildes zum Ziel hatte. Doch schon damals hatte die ABDA eine Vertretungsbefugnis für PTA entschieden abgelehnt. Unter anderem sah sie in dem Ansinnen die Gefahr eines »Apothekers light«, der den Status des klassischen Pharmazeuten untergrabe. Das Ende 2019 vom Bundestag verabschiedete Reformgesetz sieht ab 2023 zwar nun einige Kompetenzerweiterungen für PTA vor. So fällt unter bestimmten Voraussetzungen etwa die Beaufsichtigungspflicht durch den Apotheker weg. Eine Vertretung des Apothekers ist mit der PTA-Reform aber nicht vorgesehen.

Naturgemäß stößt daher der Vorstoß aus den Reihen der CDU bei den PTA auf offene Ohren. Der Vorschlag treffe »ins Schwarze« schrieb die Vorsitzende des Bundesverbands der PTA (BVpta) Carmen Steves in einer Stellungnahme des Verbands vergangenen Freitag. Sie begrüßte die Idee ausdrücklich und plädierte einerseits bei erfahrenen PTA für eine solche Kompetenzerweiterung per Weiterbildung. Für den Nachwuchs solle es zudem die Möglichkeit eine akademischen Karriere geben, so der Vorschlag.

Dass es nun zu einer erneuten Reform des PTA-Berufs kommen wird, ist unwahrscheinlich. CDU-Politiker Krauß, derzeit Mitglied des Gesundheitsausschusses im Bundestag, hatte zwar angekündigt, das Thema auch in der Arbeitsgruppe Gesundheit in der nächsten Legislaturperiode anzusprechen – vorausgesetzt er wird erneut in den Bundestag gewählt. Grundsätzlich hatte Krauß aber auch betont, nicht gegen den Willen der Apothekerschaft arbeiten zu wollen.

Man habe damals die PTA-Reform sehr stark an den Wünschen der Apothekerschaft ausgerichtet, so der Politiker. »Wir werden sicherlich nicht gegen die Apothekergremien aktiv werden, aber mein Eindruck ist, dass es auch im Berufsstand eine Diskussion gibt«, sagte er der PZ.

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